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Leistungen zur IT - Systementwicklung, Angebotsphase
AOK Sachsen - Anhalt · Magdeburg · Sachsen-Anhalt · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenFachlos ServiceNow2.940.000 €🏆 EY Consulting GmbH · München
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Los 2 VergebenFachlos SAP3.500.000 €🏆 in4MD Service GmbH · Magdeburg
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Los 3 VergebenFachlos M3653.500.000 €🏆 EY Consulting GmbH · München
- adesso SE · Dortmund
- agineo GmbH · Aachen
- Alight Consulting GmbH · Ottobrunn
- conet Deutschland GmbH · Bonn
- ConVista Consulting AG · Köln
- EY Consulting GmbH · München
- in4MD Service GmbH · Magdeburg
- ITSM Consulting GmbH · Bodenheim
Beschreibung
Leistungsgegenstand ist eine Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Beratungs-, Entwicklungs- und Konfigurationsleistungen im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der bestehenden und implementierten Softwarelandschaft der Auftraggeberin in 3 Fachlosen.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Es wird eine Rahmenvereinbarung über 3 Fachlose ausgeschrieben: Fachlos 1 - ServiceNow, Fachlos 2 - SAP, Fachlos 3 - M365. Je Fachlos werden 3 Vertragsparteien gesucht. Auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung können von der Auftraggeberin Leistungen bedarfsorientiert einzeln beauftragt werden. Dies erfolgt entweder im Direktabruf oder nach Durchführung eines wettbewerblichen Verfahrens zwischen denjenigen Unternehmen, die Partei der Rahmenvereinbarung sind (wettbewerblicher Abruf).“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Konzept 60 Pkt.Qualität
Die Bewertung erfolgt nach den Maßgaben der jeweiligen Bewertungsmatrix je Fachlos, welche in der 2. Phase des Verfahrens den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.
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Angebotspreis 40 Pkt.Preis
Die Summe der verschiedenen Tagessätze je Fachlos ist entscheidend. Näheres ist den Angebots- bzw. Preisblättern zu entnehmen, welche in der 2. Phase des Verfahrens den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Paragraph 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung Ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. ... Paragraph 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragraph 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragraph 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragraph 135 Absatz 1 Nummer 2. Paragraph 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Paragraph 135 Abs. 1 und 2 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen Paragraph 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Paragraph 168 Abs. 2, S.1 GWB Entscheidung der Vergabekammer Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer (8) adesso SE · agineo GmbH · Alight Consulting GmbH · conet Deutschland GmbH · ConVista Consulting AG · EY Consulting GmbH · in4MD Service GmbH · ITSM Consulting GmbH1 Veröffentlichung
- 24.02.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 296 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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