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Mühlberg Teilobjekt 4 - Leistungen LP 1 bis 9 (HOAI), Vermessung, örtl. Bauüberwachung, Umweltbaubegleitung, SiGeKo, naturschutzrechtliche Bearbeitung und Baugrunduntersuchung
Landesamt für Umwelt · Potsdam OT Groß Glienicke · Brandenburg
Angebote bis 27.05.2026 (noch 3 Tage)
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Beschreibung
Das Landesamt für Umwelt (LfU) des Landes Brandenburg ist zuständig für die Planung und Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen an Gewässern I. Ordnung in Brandenburg. Somit fällt auch die Elbe im Landkreis Elbe-Elster bei Mühlberg in den Zuständigkeitsbereich des LfU. Das Untersuchungsgebiet befindet sich im Bundesland Brandenburg, im Landkreis Elbe-Elster, in der Gemarkung Mühlberg/Elbe. Oberhalb von Mühlberg/Elbe im Bereich Borschütz am rechtsseitigen Deich der Elbe zwischen Fluss-km 121 und 126. Das LfU beabsichtigt das vorhandene Teilobjekt 4 auf einer Länge von ca. 3,5 km zu verstärken. Zudem liegt dem LfU eine Ordnungsverfügung des Landkreises Elbe-Elster vor, welche die unverzügliche bauliche Umsetzung fordert. Die Ordnungsverfügung des LK E-E begründet sich auf Grundlage des schlechten Zustands der Deiche im Teilobjekt 4, diese entsprechen nicht den a.a.R.d.T und sind im HW-Fall größtenteils mit entsprechender Technik nicht zu erreichen und zu verteidigen. Die Erreichbarkeit und Verteidigungsfähigkeit der HWS-Anlage zwischen OT Gaitzsch und dem Industriehafen ist durch geeignete Maßnahmen unverzüglich herzustellen, die sofortige Vollziehung wurde angeordnet. Die Ordnungsverfügung ist die Genehmigung zum Bau.
KI-Eignungsanalyse
Die KI-Analyse wird im nächtlichen Lauf um 03:00 MEZ ergänzt — Branchenzuordnung, Schwierigkeitseinschätzung und Eignungsauswertung sind typisch binnen 24 Stunden nach Veröffentlichung verfügbar.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Verschmutzungsvermeidung
- Angemessene Arbeitsbedingungen
„Das offene Verfahren ist gemäß § 119 Abs. 2 GWB, § 14 Abs. 2 VgV eines der Regelverfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge oberhalb der Schwellenwerte. Mit dem offenen Verfahren wendet sich der Auftraggeber auf Grundlage einer europaweiten Bekanntmachung an eine unbeschränkte Zahl von Unternehmen mit der Aufforderung, nach Abruf der Vergabeunterlagen Angebote einzureichen (§ 15 Abs. 1 VgV). Jedes interessierte Unternehmen ist somit berechtigt, ein Angebot abzugeben. Hierdurch soll dem Wettbewerbsprinzip in besonderem Maße Geltung verschafft werden, da beim offenen Verfahren gerade keine vorherige Einengung des Bewerberkreises möglich ist und somit ein breitestmöglicher Wettbewerb sichergestellt wird. Insgesamt handelt es sich um ein Verfahren, das den größtmöglichen Wettbewerb und die Gleichbehandlung aller potenziellen Bewerber gewährleisten soll, weshalb etwa Angebote, welche die Vergabeunterlagen ändern, vom Vergabewettbewerb auszuschließen sind (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).“
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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7 Veröffentlichungen
- 22.05.2026 Auch in TED EU publiziert
- Frist 10.06.2026 Im Rahmen des laufenden Vergabeverfahrens erfolgt hiermit eine verbindliche Klarstellung sowie eine Anpassung des Zeitplans. 1. Bereinigung von Widersprüchen (Abgabetermin): Bezüglich der Unstimmigkeiten zwischen den Angaben auf der Vergabeplattform und dem Angebotsschreiben wird klargestellt: Maßgeblich für die rechtzeitige digitale Einreichung ist ausschließlich die systemseitige Einstellung auf dem Vergabemarktplatz. Um einen reibungslosen Prozess sicherzustellen, wird die Uhrzeit für das Ende der Angebotsfrist am 10.06.2026 einheitlich auf 10:00 Uhr festgelegt. 2. Verlängerung der Angebotsfrist: Aufgrund der zuletzt bereitgestellten Informationen sowie zur Sicherstellung einer fundierten Kalkulation unter Berücksichtigung der aktuellen Feiertagskonstellation wird die Angebotsfrist verlängert. Neuer Termin Angebotsfrist: 10.06.2026, 10:00 Uhr Neuer Termin Bindefrist: 27.07.2026 3. Fachlicher Hinweis: Alle bisherigen Bieterinformationen und technischen Klarstellungen sind vollumfänglich in die Angebotskalkulation einzubeziehen. Eine Kalkulation unter Vorbehalt oder der Ausschluss definierter Teilleistungen entspricht nicht den Vergabeunterlagen und führt zum Ausschluss des Angebots. Die Anpassung der Fristen stellt sicher, dass alle bereitgestellten Informationen und Präzisierungen vollumfänglich in die Angebotskalkulation einfließen können. Dies dient der Sicherstellung eines wettbewerbsfähigen und qualitativ hochwertigen Bieterfeldes.
- 21.05.2026 Auch in TED EU publiziert
- 24.04.2026 Auch in TED EU publiziert
- 22.04.2026 Auch in TED EU publiziert
- Frist 27.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
- Frist 27.05.2026 Das Leistungsverzeichnis wurde aufgrund der Bieterfrage 4 aktualisiert.
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Vergabeergebnis
Angebotsfrist läuft noch
0 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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