AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
KWK-138 DT-Anlage MVA Weisweiler - Los 311 Mittelspannungsschaltanlage
Stammdaten
- Auftraggeber
- MVA Weisweiler GmbH & Co. KG, Eschweiler
- Veröffentlicht
- 20.05.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 31682300 — Elektrische Ausrüstung
- Branche
- Energie & Umwelt
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
Beschreibung
110-kV Zwischenklemmkästen Kombiwandler und Zählerschrank Der Auftragnehmer hat im Rahmen der Bestellung vollständige und allen Erfordernissen entsprechende, funktionstüchtige, montage- und wartungsfreundliche 110-kV Zwischenklemmkästen sowie Zählerschrank nach dem aktuellen Stand der Technik zu planen, zu liefern und in Betrieb zu setzen. Der Lieferumfang umfasst im Wesentlichen folgende Komponenten: o 110-kV Zwischenklemmkästen Kombiwandler o Zählerschrank 10,5-kV Mittelspannungsschaltanlagen inkl. Reglerschrank Netztransformator Der Auftragnehmer hat im Rahmen der Bestellung vollständige und allen Erfordernissen entsprechende, funktionstüchtige, montage- und wartungsfreundliche 10,5-kV-Mittelspannungsschaltanlagen inkl. Reglerschrank Netztransformator nach dem aktuellen Stand der Technik zu planen, zu liefern und in Betrieb zu setzen. Der Lieferumfang umfasst im Wesentlichen folgende Komponenten: • 10,5-kV Mittelspannungsschaltanlagen o 10,5-kV MS-Schaltanlagen o Steuer- und Schutzschränke o Netztransformatoren-Reglerschrank 6,2-kV Mittelspannungsschaltanlagen Der Auftragnehmer hat im Rahmen der Bestellung vollständige und allen Erfordernissen entsprechende, funktionstüchtige, montage- und wartungsfreundliche 6,2-kV-Mittelspannungsschaltanlagen nach dem aktuellen Stand der Technik zu planen, zu liefern und in Betrieb zu setzen. Der Lieferumfang umfasst im Wesentlichen folgende Komponenten: • 6,2-kV Mittelspannungsschaltanlagen o 6,2-kV MS-Schaltanlagen o Steuer- und Schutzschränke o Schnellumschalteinrichtung
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland, Köln
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.