AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.06.2026 17:50 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/4a122fe4-1cbb-4898-a821-c0fddd5c4939/

Neubau Kindertagesstätte Hergensweiler - Elektroinstallation

Notice-ID: 4a122fe4-1cbb-4898-a821-c0fddd5c4939 · Procedure-ID: 2a1a338a-87a2-4346-bd33-d13cafdf20c8

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Hergensweiler, Hergensweiler
Veröffentlicht
25.02.2026
Frist (Submission)
20.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45311200 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Gemeinde Hergensweiler beabsichtigt den Rückbau und Neubau der Kindertagesstätte St. Ambrosius für rund 130 Kinder auf einem Grundstück im Zentrum von Hergensweiler. Der Neubau soll zweigeschossig in Holzbauweise erstellt werden. Das bestehende Gebäude soll komplett rückgebaut werden. Zu vergeben sind die Leistungen rund um die Elektroinstallation. Voraussichtlicher Ausführungszeitraum: 03.07.2026 - 13.12.2027 -Baustrom: 03.07.2026 bis 06.06.2026 -Einlegearbeiten: 20.08.2026 bis 27.08.2026 -Rohinstallation 1: 29.01.2027 bis 10.03.2027 -Rohinstallation 2: 30.03.2027 bis 10.05.2027 -Feininstallation: 01.10.2027 bis 09.11.2027 -Erproben & Messen: 29.11.2027 bis 13.12.2027 Die einzelnen Ausführungszeiträume können dem Bauzeitenplan entnommen werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
03.07.2026
Ende
13.12.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).