AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Dienstleistungskonzession für stationsbasiertes Carsharing im öffentlichen Straßenraum in der Landeshauptstadt München
Stammdaten
- Veröffentlicht
- 26.03.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 50111100 — Reparatur und Instandhaltung
- Branche
- Verkehr & Logistik
- Rechtsgrundlage
- Konzessionsrichtlinie
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Landeshauptstadt München (im Folgenden: Konzessionsgeber) verfolgt im Rahmen ihrer Teilstrategie Shared Mobility das Ziel, ein flächendeckendes Shared Mobility-Angebot im ge-samten Stadtgebiet zu etablieren (https://risi.muenchen.de/risi/dokument/v/6979662). Ein Schritt in diese Richtung ist die Vergabe von 600 stationsbasierten Carsharing-Stellflächen an einen oder mehrere Konzessionsnehmer. Das stationsbasierte Carsharing-Modell basiert auf vorab reservierbaren Fahrzeugen und festgelegten Abhol- oder Rückgabestellen (vgl. § 2 Nr. 4 CsgG). Im vorliegenden Vergabeverfahren werden zunächst 250 Stellflächen, aufgeteilt in zehn Lose, vergeben. Die Stellflächen verteilen sich auf drei verschiedene Zonen im Stadtgebiet. Die genaue Anzahl der Stellflächen pro Los und ihre Zuordnung zu den Losen wird in einem Draw-Verfahren festgelegt. Die Inbetriebnahme der Stellflächen ist sukzessive im Jahr 2025 geplant. Um eine zuverlässige Bedienung der Stellflächen und somit eine hohe Angebotszuverlässigkeit für die Nutzer*innen sicherzustellen, unterliegen die Stellflächen und die Carsharing-Fahrzeuge einer Betriebspflicht. Es besteht jedoch die Möglichkeit, einen anteiligen Betriebskostendefizitausgleich pro Fahrzeug und Monat bzw. eine Ausgleichsleistung für die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen vom Mobilitätsreferat zu erhalten, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind. Daneben können Konzessionsnehmer eine Anschubfinanzierung sowie eine Kompensation für die Durchführung von Integrationsmaßnahmen in MaaS-Apps bekommen. Der Konzessionsnehmer betreibt das Carsharing-Angebot in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und in eigener Verantwortung. Es wird keine White-Label-Lösung vom Konzessionsgeber gewünscht. Der Konzessionsnehmer wird alleiniger Vertragspartner der Nutzenden des Carsharing-Angebots. Er vereinnahmt die Erlöse aus dem Carsharing-Angebot im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Er ist allein verantwortlich für die Erfüllung aller Verpflichtungen gegenüber den Nutzenden des Carsharing-Angebots. Der Konzessionsgeber steht in keinem vertraglichen Verhältnis zu den Nutzenden des Carsharing-Angebots. Das Nähere regeln die Vergabeunterlagen
Lose
10 Lose (max. 10 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Periode
- 7 Jahre
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Landeshauptstadt München, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.