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Stromausschreibung 2027/2028 GKV - Spitzenverband
GKV-Spitzenverband, vertreten durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH · Berlin · Berlin · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Bund)
Angebote bis 24.06.2026, 13:00 Uhr (noch 15 Tage)
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Beschreibung
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen des GKV - Spitzenverbandes, Lieferzeitraum: 01.01.2027 - 31.12.2028, Liefermenge: 1. für das Lieferjahr 2027 ca. 580.000 kWh, 2. für das Lieferjahr 2028 ca. 538.394 kWh.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Energie & Umwelt
Ausschreibung zur Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für den GKV-Spitzenverband in Berlin für die Jahre 2027 und 2028.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV) - Angabe Berufs-, Handels- oder vergleichbare Register und Eintragsnummer - Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung einen aktuellen Registerauszug vom Bieter zu fordern - Aktuell ist ein Auszug, der die gegenwärtigen rechtlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der Vorlage zutreffend wiedergibt 2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die letzten maximal drei abgeschlossenen Geschäftsjahre - Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz (Sparte Strom) in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich für die letzten maximal drei abgeschlossenen Geschäftsjahre - Sofern der Jahresabschluss noch nicht festgestellt oder veröffentlicht ist, werden vorläufige Zahlen akzeptiert, die z. B. aus der vorläufigen betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) stammen - Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung entsprechende Nachweise (z. B. Jahresabschlüsse, Bilanzen o. ä.) vom Bieter zu fordern 3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Mindestens zwei Referenzen über früher ausgeführte, mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Kalenderjahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Lieferzeitraums (Lieferjahr), der Liefermenge im Lieferjahr und der Anzahl der Abnahmestellen sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers - Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurückliegen. - Angabe, welche Teile des Auftrags des Unternehmens als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Geschätzter Gesamtauftragswert 1 €
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: - Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr.4GWB). - Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§160Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1Nr. 2 GWB). - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3Satz 1Nr. 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 15 Tage
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 1 €2 Veröffentlichungen
- 26.05.2026 Auch in TED EU publiziert
- Frist 24.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Angebotsfrist läuft noch
0 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.098 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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