AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.06.2026 17:50 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b180498e-0160-4df1-a401-4d54fad7eee2/

08d Vorhangfassade Faserzement Umbaubereich

Notice-ID: b180498e-0160-4df1-a401-4d54fad7eee2 · Procedure-ID: b1000000-c0de-4000-a000-00d459329734

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Stammdaten

Auftraggeber
Städtisches Krankenhaus Kiel GmbH, Kiel
Veröffentlicht
29.09.2025
Frist (Submission)
06.11.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45210000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

- Baustelleneinrichtung; - Technische Bearbeitung, Wärmebrückensimulation, Dübelauszugsversuche; - Wärmedämmung Fassade aus Steinwolle 035, 200 mm: ca. 905 m2; - Unterkonstruktion Fassade mit Edelstahlhaltern und vertikalen Alu-T-Profilen: ca. 905 m2; - Fassadenverkleidung mit durchgefärbten Faserzementplatten: ca. 755 m2; - Fassadenverkleidung mit Vollaluminiumplatten: ca. 150 m2; - Alu-Lüftungsprofile für Fassadenabschlüsse: ca. 880 lfdm; - Wärmedämmung Decke aus Steinwolle 035, 200 mm: ca. 345 m2; - Unterkonstruktion Decke mit Edelstahlhaltern und vertikalen Alu-T-Profilen: ca. 345 m2; - Deckenverkleidung mit durchgefärbten Faserzementplatten: ca. 300 m2; - Deckenverkleidung mit Vollaluminiumplatten: ca. 45 m2

Vertragslaufzeit

Beginn
28.11.2025
Ende
08.10.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit Technologie u. Tourismus d. Landes Schl-Holst., Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).