AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 24.05.2026 23:50 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c0cc228d-157b-4176-b1b4-1ddfe2d89ec7/

Errichtung einer PV-Anlage auf dem Parkdeck der TH Aschaffenburg inkl. ebenerdigem Batteriespeicher und Kompaktstation (Trafostation)

Notice-ID: c0cc228d-157b-4176-b1b4-1ddfe2d89ec7 · Procedure-ID: 27262be5-656a-46e7-8e4f-8136e52f1680

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Stammdaten

Auftraggeber
Technische Hochschule Aschaffenburg, Aschaffenburg
Veröffentlicht
25.05.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45210000 — Bauleistungen
Branche
Energie & Umwelt
Zuschlagswert
760.063 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die TH Aschaffenburg beabsichtigt auf dem oberen Parkdeck des Parkhauses der TH eine PV-Anlage, mit einer Mindestleistung von 488 kWp, errichten, welche in einigen Jahren optional auf ein Blechdach montiert werden kann. Das Vorhaben umfasst die Lieferung, Errichtung, Zertifizierung und Inbetriebnahme von über 1000 Solarmodulen, zweier Wechselrichter, einem Batteriespeicher sowie einem separaten Transformator, welcher in den 20-kV-Ring der TH Aschaffenburg eingebunden werden muss. Der Umfang der Leistungen ist in den Vergabeunterlagen, insbesondere in der Leistungsbeschreibung, aufgeführt, auf die ausdrücklich verwiesen wird.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
19.05.2025
Zuschlagsentscheidung
14.05.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).