AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.06.2026 18:07 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/dea84a48-43b6-4af9-8bbd-56c8acf92ab6/

Rahmenvertrag Lieferung von Großküchentechnik

Notice-ID: dea84a48-43b6-4af9-8bbd-56c8acf92ab6 · Procedure-ID: 44fbab7d-c11d-4079-bc9e-6fc05bdd13f2

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Stammdaten

Auftraggeber
Land Berlin – Sondervermögen für Daseinsvorsorge- und nicht betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin (SODA) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH, Berlin
Veröffentlicht
25.03.2026
Frist (Submission)
12.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
39710000 — Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätztes Rahmen-Volumen
2.016.807 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung, Montage/Demontage, Instandsetzung von Großküchentechnik. Der maximale Auftragswert je Einzelabruf beträgt 50.000 € netto. Es sollen bis zu 2 Rahmenvertragspartner gebunden werden. Das geschätzte Auftragsvolumen je Rahmenvertragspartner beträgt 1.008403,36 € netto (1.200.000 € brutto), bezogen auf die maximale Vertragslaufzeit von 4 Jahren.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2026
Ende
31.08.2028
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
123 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).