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Haufwerke Sportplatz Bad-Münstereifel
Stadt Bad Münstereifel · Bad Münstereifel · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
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Beschreibung
Die Stadt Bad Münstereifel muss als Folge des Flutereignisses vom 14.07.2021 die Straßen Wege und Plätze innerhalb der Kernstadt erneuern. Hierzu wurde Aushubmaterial aufgenommen und auf dem Gelände des Sportplatzes zwischengelagert. Das Bodenmaterial wurde chemisch-analytisch untersucht und muss nun aufgenommen und entsprechend dem Gutachten entsorgt werden. Ein Haufwerk (Haufwerk 45) ist gemäß Bodengutachten als mit Asbest verunreinigtes Bodenmaterial einzustufen und gesondert nach den einschlägigen arbeitsschutz- und abfallrechtlichen Vorschriften zu behandeln und zu entsorgen. Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Fördermittelrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 27 Mai 2025. Auf die geltende Förderrichtlinie Wiederaufbau wird ausdrücklich hingewiesen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Entsorgung & Recycling
Die Stadt Bad Münstereifel vergibt die Entsorgung von Aushubmaterial und speziell eines asbestverunreinigten Haufwerks (Haufwerk 45) vom Sportplatz, das infolge der Hochwasserkatastrophe vom Juli 2021 zwischengelagert wurde.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
100% Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Mindestens eine Referenz für vergleichbare Leistungen ist bei Angebotsabgabe vorzulegen: Entsorgung/Verwertung gefährlicher und nicht gefährlicher mineralischer Abfälle in einem vergleichbaren Umfang und Schadstoffsanierung Asbest mit einer entsprechenden Zertifizierung/Befähigung gemäß TRGS 519.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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2 Veröffentlichungen
- Frist 24.03.2026 folgende Bieterfrage/Bieterinformation ist eingegangen: bei der Durchsicht der Vergabeunterlagen ist uns aufgefallen, dass in der Anlagenübersicht das Dokument "Angebotsschreiben - Formular 324 EU" aufgeführt ist. Leider konnten wir dieses Formular in den bereitgestellten Vergabeunterlagen nicht finden. Antwort der Vergabestelle: Vielen Dank für den Hinweis das Formaular 324EU wird reingestellt und hängt der Datei an. aktuell
- Frist 24.03.2026 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 35 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Schneider Erdbau GmbHZuschlagswert 221.000 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 466 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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