AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.06.2026 16:44 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e6c6aefd-5e2d-4f98-a8a5-7a5aac6448b7/

Geschäftsstelle Bundesbericht Forschung und Innovation

Notice-ID: e6c6aefd-5e2d-4f98-a8a5-7a5aac6448b7 · Procedure-ID: 4565eb88-4472-430b-a119-8ef7b6933840

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt, Bonn
Veröffentlicht
03.06.2026
Frist (Submission)
07.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
73000000 — Forschung und Entwicklung
Branche
Bildung & Forschung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der Bundesbericht Forschung und Innovation (BuFI) erscheint seit 2008 alle zwei Jahre und beinhaltet eine zusammenfassende Darstellung der Prioritäten, Ziele und Strukturen der For-schungs- und Innovationspolitik Deutschlands. Gleichzeitig antwortet die Bundesregierung in den geraden Jahren mit dem BuFI auf die Gutachten der Expertenkommission Forschung und Innovation. Der Bericht richtet sich sowohl an ein Fachpublikum, insbesondere an Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Verbänden und Unternehmen, als auch an eine interessierte breite Öffentlichkeit (siehe https://www.bundesbericht-forschung-innovation.de/).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.11.2026
Ende
31.10.2028
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).