Offenes Verfahren Frist abgelaufen Büro & Verwaltung Frist verlängert
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Lieferauftrag EU-Oberschwelle

Rahmenvertrag Kopier- und Druckausgabesysteme 2025 - 2029

Stadt Villingen-Schwenningen, RefBM - Zentrale Vergabestelle · Villingen-Schwenningen · Baden-Württemberg · Kommunaler Auftraggeber

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Beschreibung

Rahmenvertrag Kopier- und Druckausgabesysteme 2025-2029

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Büro & Verwaltung

Ausschreibung für einen Rahmenvertrag über Kopier- und Druckausgabesysteme für die Stadt Villingen-Schwenningen von 2025 bis 2029.

Es handelt sich um eine offene, standardisierte Ausschreibung für Lieferungen. Die genauen Eignungsanforderungen sind nicht spezifiziert, aber es ist von einer Standardausschreibung auszugehen.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 0 · Rahmenvertrag Kopier- und Druckausgabesysteme 2025 - 2029
  • Preis 50 %

    Kosten

  • Leistungsdaten 30 %
    Qualität

    Leistung

  • Umweltdaten 20 %
    Qualität

    Umwelt- und Energiedaten

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Sofern ein am Auftrag interessierter Wirtschaftsteilnehmer durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften eine Verletzung seiner Rechten geltend machen will, ist ein Nachprüfungsantrag nur zulässig wenn: 1) Gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der erkannte Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber (Vergabestelle) gerügt wird. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (Vergabestelle) gerügt sind. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (Vergabestelle) gerügt sind. 4) Nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers der Rüge nicht abhelfen zu wollen nicht innerhalb von 15 Kalendertagen ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt wird gem. § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB.Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht Berücksichtigt werden sollen und Bewerber, die keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung erhalten haben, in Textform über die beabsichtigte anderweitige Angebotsannahme informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information geschlossen werden. Wird diese Information auf elektronischen Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Auf den Tag des Zuganges beim Bieter oder Bewerber kommt es nicht an.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Vergabeergebnis

    Auftrag wurde zugeschlagen · 58 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer Kunze & Ritter GmbH

Preiseinschätzung

Basierend auf 405 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 260.849 €
Median 511.000 €
Oberes Quartil 1.254.259 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Vergabestelle

Stadt Villingen-Schwenningen, RefBM - Zentrale Vergabestelle · Villingen-Schwenningen

vergabestelle@villingen-schwenningen.de
+49 7720-822611

1.193.010 €
Rahmen-Höchstwert

Angebotsfrist 24.09.2025, 09:00 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer 45/2025
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Lieferauftrag
Schwierigkeit Gering
Standort Villingen-Schwenningen, Baden-Württemberg
Veröffentlicht 03.06.2025
CPV-Code 30100000
Büromaschinen und Computer (Was ist das?)
Erfüllungsort Villingen-Schwenningen
Laufzeit 01.10.2025 – 30.09.2029
Bindefrist (?) 29 Tage
Nebenangebote nicht zugelassen

Ø Bieter in der Branche 3.5

Historischer Durchschnitt aus 48.379 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%

Anteil der erfassten Verfahren in Büro & Verwaltung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 4.613 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 28 Tage
Schätzwert-Abweichung -7%
KMU-Bieteranteil 38%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Baden-Württemberg
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Stadt Villingen-Schwenningen, RefBM - Zentrale Vergabestelle. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

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