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Neubau zusätzliche Fußgängerquerung München Hbf - Planungsleistung Lph 1+2 optional Lph 3+4
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11) · Berlin · Berlin
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Beschreibung
Das Vorhaben „Bau zusätzlicher Fußgängersteg in München HBF“ ist unter der laufenden Nr. 105 im Abschlussbericht zum Zielfahrplan Deutschlandtakt (Stand: September 2022) aufgeführt. Mit der Verabschiedung des Genehmigungsbeschleunigungsgesetzes im November 2023 wurde die Deutschlandtakt-Maßnahmen zudem fester Bestandteil des Bedarfsplans Schiene. Ziel des Projekts ist es, durch den Neubau einer zusätzlichen Fußgängerquerung die Umsteigezeiten am Münchner Hauptbahnhof in der Haupthalle von 10 auf 7 Minuten und zwischen den Flügelbahnhöfen von 13 auf 10 Minuten zu verkürzen. Gleichzeitig soll die Kapazität auf den stark frequentierten Bahnsteigen, insbesondere an den Gleisen 11 und 26, entlastet und die Attraktivität des Schienenpersonenfernverkehrs (SPFV) und des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) gesteigert werden. Das verkehrliche Primärziel besteht in der effektiven Verkürzung der Umsteigezeiten und einer Optimierung der Wegeführung innerhalb des Münchner Hauptbahnhofs, wobei der Fokus insbesondere auf der Haupthalle sowie dem Transit zwischen den Flügelbahnhöfen liegt. Um dies zu realisieren, ist die Schaffung einer direkten fußläufigen Verbindung vorgesehen, welche die Flügelbahnhöfe nahtlos mit sämtlichen Bahnsteigen im Bereich der Gleise 11 bis 26 verknüpft. Im Rahmen der Leistungsphasen 1 und 2 sind die funktionalen, räumlichen und technischen Grundlagen für das Bauwerk zu entwickeln. Besondere Bedeutung kommt dabei der architektonischen und städtebaulichen Einbindung des Bauwerks in den bestehenden Kontext des Münchener Hauptbahnhofs zu. Aufgrund der Lage in unmittelbarer Nähe zur denkmalgeschützten Gleishalle sind die Auswirkungen auf vorhandene Sichtbeziehungen sowie auf das historisch geprägte Erscheinungsbild sorgfältig zu prüfen. Ziel ist die Erarbeitung einer technisch, konstruktiv und betrieblich umsetzbaren Lösung. Die gestalterische Ausarbeitung erfolgt nachgeordnet und hat sich hinsichtlich Maßstäblichkeit, Transparenz und Materialwahl respekt
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KI-Eignungsanalyse
Die KI-Analyse wird im nächtlichen Lauf um 03:00 MEZ ergänzt — Branchenzuordnung, Schwierigkeitseinschätzung und Eignungsauswertung sind typisch binnen 24 Stunden nach Veröffentlichung verfügbar.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber hat die Deutsche Bahn AG, Zentraleinkauf, bevollmächtigt, im Rahmen des Vergabeverfahrens bei der Entgegennahme sowie Abgabe von Willenserklärungen (insbesondere der Zuschlagserteilung) in Vertretung und mit Vollmacht des Auftraggebers zu handeln. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten./// Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. /// Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vor ab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig. /// Sofern die Ausschreibung Leistungen beinhaltet, für die ein Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG besteht, ist vom Bewerber/Bieter folgendes zu beachten: Die Präqualifikation ist mit dem Teilnahmeantrag zu bestätigen. Für die Teilnahme am Wettbewerb, die Auftragserteilung und die Ausführung der Leistung kommen nur präqualifizierte Unternehmen in Betracht. /// Es kommt eine Vergabe nach Einzellosen oder eine Gesamtvergabe in Betracht. /// Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben. /// Für die digitale Bearbeitung ihres Honorarangebotes ist das AI-Portal der Deutschen Bahn AG zu nutzen. Bitte verwenden Sie hierfür folgenden Link: https://ai-portal.deutschebahn.com/award-processes/bf5b90bd-4e5b-4578-8cfb-563173facf3c Die Anwendung ist ab dem 01.06.2025 verpflichtend. Nach einer kostenfreien Registrierung können Sie hier einfach und komfortabel ihr Honorarangebot bearbeiten und anschließend mit den übrigen Angebotsunterlagen über die Vergabeplattform einreichen. /// Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Für den Nachweis hat der AG den Musterteilnahmeantrag 26FEI86114 zur Verfügung gestellt, der auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/ heruntergeladen werden kann. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. /// - Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die genannten Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates ab, in dem das Unternehmen ansässig ist. /// - Für die Teilnahme am Auswahlverfahren ist die Erfüllung sämtlicher nachstehender Eignungskriterien (Mindestanforderungen) vom Bewerber, von den Partnern der Bewerbergemeinschaft bzw. ggf. von den Subunternehmern nachzuweisen. /// - Subunternehmer, welche für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch dieser führt grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers. Außerdem hat der Bewerber mit der beiliegenden Verpflichtungserklärung schriftlich nachzuweisen, dass er für die gesamte Dauer der Leistungserbringung tatsächlich über die Mittel dieser Subunternehmer zur jeweiligen Leistungserbringung verfügt. Ein Austausch von Subunternehmern, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von Subunternehmern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag zum Austausch sind zudem sämtliche Eignungsnachweise /Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Subunternehmer beizulegen. Der Austausch ist nur gegen nach den hiesigen Vorgaben geeignete Subunternehmer zulässig. ///“
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- 22.05.2026 Auch in TED EU publiziert
- 21.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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