AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 24.05.2026 05:27 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f3122ea1-b92c-42dd-8b9e-e0dcf13053d1/

Markterkundung Mietweise Bereitstellung eines OP-Roboters und Material, Herzchirurgie

Notice-ID: f3122ea1-b92c-42dd-8b9e-e0dcf13053d1

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Stammdaten

Auftraggeber
Charité - Universitätsmedizin Berlin, Berlin
Veröffentlicht
21.05.2026
Notice-Typ
Vorinformation
CPV-Code
33160000 — Medizintechnik
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Geschätzter Wert
6.300.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Charité - Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin plant ein Ausschreibungsverfahren für die mietweise Bereitstellung eines für die Herzchirurgie zugelassenen OP-Roboters und die Lieferung des Materials und Zubehörs (Rahmenvereinbarung), auch für die bereits in der Charité im Einsatz befindlichen Da-Vinci-OP-Roboter. Zur Vorbereitung dieses Vergabeverfahrens wird eine formale Markterkundung mit interessierten und qualifizierten Herstellern durchgeführt. Dies dient dazu, Marktentwicklungen besser zu verstehen, den Vergabegegenstand hinreichend gut zu beschreiben und eventuell grob das Finanzvolumen für den Beschaffungsvorgang einschätzen zu können. Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).