AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 24.05.2026 10:43 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-115589-2025/

Deutschland – Dienstleistungen von Ingenieurbüros – ZOB Neubau | Planung Verkehrsanlagen

Notice-ID: ted-115589-2025 · Procedure-ID: 195f5242-7aae-4451-85b4-25c69c91d759

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtverwaltung Göppingen
Veröffentlicht
20.02.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Beratung & Dienstleistungen

Beschreibung

Die Stadt Göppingen beabsichtigt den Neubau des Zentralen Omnibusbahnhofs Göppingen auf einer Fläche von ca. 8700m². Hierzu hat die Stadt Göppingen einen freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb mit Neubau eines Überdachungsbauwerks für Landschaftsarchitekten, Tragwerksplaner und Architekten durchgeführt. Der Realisierungswettbewerb zielt auf eine Neugestaltung des ZOB und eine Anknüpfung an den Bahnhofsplatz ab. Das daran anschließende VgV-Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Der zentrale Omnibusbahnhof (ZOB), der sich im Randbereich der südwestlichen Innenstadt befindet und zusammen mit dem Bahnhof ein wichtiger Eintrittspunkt in die Innenstadt ist, soll als bedeutender Stadteingang und attraktiver Aufenthalts- und Durchgangsbereich für Pendler, Touristen und Geschäftsreisende aufgewertet werden. Dabei soll der wertvolle Baumbestand so weit wie möglich erhalten und durch neue Pflanzflächen ergänzt werden. Durch die verkehrliche Neuordnung sollen die Verkehrsfunktionen am Bahnhof vereinfacht und entflochten und die Situation für alle Verkehrsteilnehmer - insbesondere für Fußgänger und Radfahrer - verbessert werden. Bahnhof und Busbahnhof sollen zukünftig alle Anforderungen einer multimodalen Verkehrsdrehscheibe erfüllen und die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel fördern. Der ZOB, einer der bedeutendsten Verkehrsknotenpunkte für den öffentlichen Personennahverkehr in der Stadt und der Region, weist nach fast 35 Jahren Betrieb gestalterische und funktionale Mängel auf, insbesondere die Bushaltestellen erlauben keinen barrierefreien Zugang zu den Bussen. Aufgrund gestiegener Anforderungen an die Barrierefreiheit und einem dringend sanierungsbedürftigen Fahrbahnbelag werden in Zukunft grundlegende bauliche Eingriffe am ZOB erforderlich sein. Dies soll eine zukunftsweisende Lösung für den ZOB und einen hochwertigen Stadtraum mit Aufenthaltsqualität schaffen. Ebenso sind die Fragen der Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und wirtschaftlichen Betriebsführung des Standortes mit der Maßnahme zukunftsfähig zu beantworten. Die Baumaßnahmen für den Neubau ZOB sollen Mitte des Jahres 2026 beginnen. Geplant ist eine Inbetriebnahme bis spätestens Mitte 2028. Es werden die Leistungen der Fachplanung Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke (Tiefbau) und Technische Ausrüstung (ELT) jeweils mittels Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben. Für den Neubau des ZOB Göppingen wird auch eine Interimslösung notwendig sein. Die EU-weite Ausschreibung der Fachplanungsleistungen Verkehrsanlagen für die Interimslösung sind Gegenstand eines separaten VgV-Verfahrens, das parallel zu den Verfahren für den Neubau des ZOB stattfindet. Bewerbungen für beide Verfahren werden ausdrücklich begrüßt. Die Kosten für den Neubau des ZOB werden auf ca. 11,22 Mio € brutto (KG 300-500, inkl. Tiefbau und Überdachungsbauwerke) geschätzt. Die Verkehrsfläche des neu zu planenden ZOB beträgt insgesamt ca. 7.000m². Die Abgrenzung der Leistungen Freianlagen zu den Leistungen Verkehrsanlagen ist wie folgt vorgesehen: ab OK Planum Zuordnung zu Freianlagen. Auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses soll ein Antrag zur Förderung mit Mitteln des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes für den kommunalen Straßenbau gestellt werden. Zusatz Verkehrsanlagen: Die Ingenieur Gesellschaft Verkehr IGV Stuttgart wurde seitens der Stadt Göppingen mit einem verkehrlichen Gutachten beauftragt, um Potenziale und Defizite des ZOB in Göppingen zu erörtern. Der Vorentwurf kann von den Wettbewerbsteilnehmern als Grundlage herangezogen werden, da mit dieser Planung u. A. das Erhalten einer möglichst großen Zahl an Bestandsbäumen gesichert werden kann. Der Vorentwurf wird mit der EUBekanntmachung zur Verfügung gestellt. Etwaige andere verkehrsplanerische Ansätze können seitens der Teilnehmenden in den Beiträgen dargestellt werden, insofern diese die Rahmenbedingungen (Barrierefreie Zu- und Abgänge zu den Bussteigen, Mindestanzahl an 20 Bushalteplätzen mit 2 optionalen Bussteigen für 12m bzw. City-Busse (davon mindestens 4 Bussteige für Gelenkbusse), Fahrgassenbreite von mindestens 6,50m, Radien Bereiche der Fahrgassen an Schleppkurven der Gelenkbusse orientiert, Verkehrsgeometrie der Busse ist gewährleistet) welche durch die verkehrsplanerische Untersuchung gesetzt wurden, erhalten können. In diesem Fall sind Verkehrsplaner:innen von den Wettbewerbsteilnehmer:innen in die Planung miteinzubinden und zu nennen. Bezüglich der Fahrbahnen und Haltepunkte ist die Verwendung von Beton vorgesehen. Für die Materialität der Bussteige und anderer Gehflächen wird im Rahmen des Wettbewerbs ein Gestaltungsvorschlag erwartet, das Kassler Bord ist als Festlegung aus der Verkehrsplanung zu übernehmen. Ein taktiles Leitsystem ist in den bevorzugten Lauflagen zu berücksichtigen. Geeignete verkehrliche Querungsanlagen (wie z.B. Standort und Dimension der LSA) sind durch die Verkehrsplanung zu erbringen. Die Umsetzung einer etwaigen LSA wird von der Stadtverwaltung Göppingen ausgeschrieben. Fußverkehr: Innerhalb des Stadtgebietes gibt es wichtige Fußverkehrsverbindungen, um den Bahnhof Göppingen zu erreichen und in die Stadt zu gelangen. Im Bahnhofsnahbereich sind dies die Bahnhofstraße und die Kanalstraße. Radverkehr: Das Wettbewerbsgebiet von zwei Radpendlerrouten durchkreuzt, auf der Bahnhofstrasse sowie über die Kanalstraße. Motorisierter Individualverkehr: Die Erdgeschoßzone im Bereich des ZOB wird durch Einzelhandelsnutzungen dominiert, was Anlieferungsverkehr zur Folge hat. Der Bereich des ZOB ist deshalb für den Lieferverkehr freigegeben. Für andere MIVNutzer ist dies jedoch nicht der Fall. Entwässerung: Nur der Niederschlag auf die Fahrbahnen soll als Restwasser in den Kanal geleitet werden, während für die anderen Flächen eine sinnvolle Versickerung oder Ableitung zu Pflanzflächen vorgesehen ist. Die Entwässerung am ZOB soll künftig vorsehen, dass nichtbehandlungsbedürftiges Wasser von Dachflächen und den Bussteigen in Retensionsfläche auf dem

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
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