AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.06.2026 09:08 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-204182-2025/

Rahmenvertrag - Passive IuK-Netzwerkinfrastruktur

Notice-ID: ted-204182-2025 · Procedure-ID: d3d1175d-c785-4106-b5e0-d67302ec553f

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK, Leipzig
Veröffentlicht
27.03.2025
Frist (Submission)
14.05.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
51300000 — Installationsdienste
Branche
Bildung & Forschung
Geschätztes Rahmen-Volumen
1.000.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der vorliegende Rahmenvertrag zwischen dem MDR und dem AN dient der Vereinbarung einer längerfristigen Zusammenarbeit im Umfeld der passiven IuK-Netzwerkinfrastruktur (kurz: IuK-Netz) des MDR. Beide Vertragspartner setzen auf Kontinuität und Berechenbarkeit und schaffen mit dem Rahmenvertrag eine Grundlage, um die fallweise Zusammenarbeit in Projekten zu vereinfachen. Auf Basis des Rahmenvertrags soll eine aufgaben- bzw. projektbezogene Beauftragung von Montageleistungen zur Erweiterung und Änderung der passiven IuK-Netzwerkinfrastruktur an den Standorten des MDR erfolgen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.06.2025
Ende
31.05.2029
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
61 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).