AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.06.2026 10:49 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-787924-2024/

Gebäudereinigung

Notice-ID: ted-787924-2024 · Procedure-ID: b230ade3-cc18-4663-adaf-56b5e65a21a6

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Senftenberg, Senftenberg
Veröffentlicht
20.12.2024
Frist (Submission)
17.02.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
3.551.376 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gebäudereinigung in kommunalen Gebäuden, welche durch die Stadt Senftenberg verwaltet werden.

Lose

4 Lose (max. 4 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 4 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Unterhalsreinigung in Senftenberg inkl. OT Sedlitz und OT Großkoschen

Erfüllungsort
Senftenberg und OT Sedlitz und Großkoschen

Los 2 — Unterhalsreinigung in Senftenberg inkl. OT Niemtsch und OT Bieske

Erfüllungsort
Senftenberg und OT Niemtsch und Brieske

Los 3 — Unterhalsreinigung in Senftenberg inkl. OT Peickwitz und OT Hosena

Erfüllungsort
Senftenberg

Los 4 — Glasreinigung in Senftenberg und Ortsteilen

Erfüllungsort
Senftenberg

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
59 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).