Auftragsbekanntmachung
Die Auftragsbekanntmachung ist die offizielle Veröffentlichung einer Ausschreibung auf einer Vergabeplattform oder im EU-Amtsblatt (TED).
Die Auftragsbekanntmachung ist der formale Startschuss eines Vergabeverfahrens. Sie informiert potenzielle Bieter über den geplanten Auftrag und enthält alle wesentlichen Informationen, die für eine Teilnahmeentscheidung erforderlich sind.
Pflichtinhalte
Eine Auftragsbekanntmachung muss mindestens enthalten: Name und Anschrift des Auftraggebers, Beschreibung des Auftrags, CPV-Code(s), geschätzter Auftragswert (optional), Verfahrensart, Eignungsanforderungen, Zuschlagskriterien, Fristen für die Angebotsabgabe bzw. den Teilnahmeantrag sowie Angaben zur Losaufteilung.
Veröffentlichungspflicht
Im Oberschwellenbereich muss die Bekanntmachung auf TED veröffentlicht werden. Die nationale Bekanntmachung darf erst nach der TED-Veröffentlichung erfolgen und darf nicht mehr Informationen enthalten. Im Unterschwellenbereich erfolgt die Bekanntmachung auf nationalen oder regionalen Plattformen.
eForms-Standard
Seit 2023 müssen Auftragsbekanntmachungen im eForms-Standard erstellt werden. Dieser bietet mehr Pflichtfelder und eine bessere Strukturierung als die früheren Standardformulare. Die Daten werden maschinenlesbar erfasst, was die automatische Verarbeitung durch Plattformen wie AusschreibungsRadar ermöglicht.
Vorinformation
Vor der eigentlichen Auftragsbekanntmachung kann der Auftraggeber eine Vorinformation (Prior Information Notice) veröffentlichen, um den Markt frühzeitig zu informieren. Dies kann die Angebotsfristen im späteren Verfahren verkürzen.
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