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Bietergemeinschaft

Eine Bietergemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer Unternehmen, die gemeinsam ein Angebot abgeben und den Auftrag als Arbeitsgemeinschaft ausführen.

Eine Bietergemeinschaft entsteht, wenn sich mehrere rechtlich selbstständige Unternehmen zusammenschließen, um gemeinsam an einem Vergabeverfahren teilzunehmen. Nach Zuschlagserteilung wird aus der Bietergemeinschaft eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE).

Warum Bietergemeinschaften?

Bietergemeinschaften ermöglichen es Unternehmen, Aufträge zu bearbeiten, die sie allein nicht bewältigen könnten — sei es wegen fehlender Kapazitäten, Referenzen oder Spezialkompetenzen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) sind Bietergemeinschaften ein wichtiges Instrument zur Teilnahme an größeren Vergabeverfahren.

Rechtliche Aspekte

Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch gegenüber dem Auftraggeber. Es muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden. Die Bietergemeinschaft muss in der Regel bereits bei Angebotsabgabe gebildet sein — eine nachträgliche Bildung ist vergaberechtlich problematisch.

Abgrenzung zum Nachunternehmer

Bei einer Bietergemeinschaft sind alle Mitglieder gleichberechtigte Auftragnehmer. Ein Nachunternehmer hingegen wird nur vom Hauptauftragnehmer beauftragt und steht in keinem direkten Vertragsverhältnis zum Auftraggeber. Die Wahl zwischen Bietergemeinschaft und Nachunternehmereinsatz ist eine strategische Entscheidung.

Kartellrechtliche Grenzen

Bietergemeinschaften dürfen nicht zur Wettbewerbsbeschränkung missbraucht werden. Wenn jedes Mitglied den Auftrag auch allein ausführen könnte, kann die Bildung einer Bietergemeinschaft kartellrechtlich bedenklich sein.

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