Direktvergabe
Die Direktvergabe ist die formloseste Vergabeart, bei der ein Auftrag ohne förmliches Vergabeverfahren direkt an ein Unternehmen vergeben wird.
Die Direktvergabe (auch Direktauftrag) ermöglicht es öffentlichen Auftraggebern, kleinere Aufträge ohne förmliches Vergabeverfahren direkt an ein Unternehmen zu vergeben. Sie ist die einfachste und schnellste Beschaffungsmethode im öffentlichen Bereich.
Wertgrenzen
Die Direktvergabe ist nur unterhalb bestimmter Wertgrenzen zulässig. Die UVgO erlaubt sie für Aufträge bis 1.000 EUR netto. Viele Bundesländer und Kommunen haben höhere Wertgrenzen festgelegt (häufig 3.000 oder 5.000 EUR). Während der COVID-19-Pandemie wurden die Wertgrenzen temporär deutlich angehoben.
Anforderungen
Auch bei der Direktvergabe gelten die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Der Auftraggeber muss den Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit beachten und die Vergabe dokumentieren. Eine reine Bevorzugung bestimmter Unternehmen ohne sachlichen Grund ist auch bei der Direktvergabe unzulässig.
Abgrenzung
Die Direktvergabe unterscheidet sich von der freihändigen Vergabe und der Verhandlungsvergabe dadurch, dass keine Vergleichsangebote eingeholt werden müssen. Bei der freihändigen Vergabe sollen mindestens drei Angebote eingeholt werden, bei der Direktvergabe genügt ein einziges Angebot.
Verwandte Begriffe
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