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Dynamisches Beschaffungssystem

Ein dynamisches Beschaffungssystem (DBS) ist ein vollelektronisches Verfahren, das während seiner gesamten Laufzeit für die Aufnahme neuer Bieter offen steht.

Das dynamische Beschaffungssystem (§ 22 VgV) ist ein vollelektronisches Vergabeverfahren, das für wiederkehrende Beschaffungen genutzt wird. Im Gegensatz zur Rahmenvereinbarung können während der gesamten Laufzeit neue Unternehmen hinzutreten.

Ablauf

Der Auftraggeber richtet das DBS durch eine Bekanntmachung auf TED ein und definiert die Eignungsanforderungen. Jedes Unternehmen, das die Anforderungen erfüllt, wird in das System aufgenommen. Bei einem konkreten Beschaffungsbedarf fordert der Auftraggeber alle zugelassenen Unternehmen zur Angebotsabgabe auf und vergibt den Einzelauftrag an das wirtschaftlichste Angebot.

Vorteile

Das DBS bietet Flexibilität: Neue Anbieter können jederzeit beitreten, was den Wettbewerb über die gesamte Laufzeit aufrechterhält. Es eignet sich besonders für Märkte mit vielen Anbietern und standardisiertem Bedarf (z.B. Büromaterial, IT-Hardware, Fahrzeuge).

Unterschied zur Rahmenvereinbarung

Bei einer Rahmenvereinbarung ist der Teilnehmerkreis nach Vertragsschluss geschlossen. Beim DBS können neue Unternehmen während der gesamten Laufzeit beitreten. Dies macht das DBS wettbewerbsintensiver und eignet sich besonders für dynamische Märkte.

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