E-Rechnung
Die E-Rechnung ist eine elektronische Rechnung im strukturierten Datenformat, die bei öffentlichen Aufträgen verpflichtend eingereicht werden muss.
Die E-Rechnung (elektronische Rechnung) ist im öffentlichen Auftragswesen seit November 2020 verpflichtend. Auftragnehmer öffentlicher Auftraggeber des Bundes müssen ihre Rechnungen elektronisch im strukturierten Format einreichen — ein einfaches PDF genügt nicht.
Format
E-Rechnungen müssen der europäischen Norm EN 16931 entsprechen. In Deutschland sind die Formate XRechnung (XML-basiert, bevorzugtes Format der Bundesverwaltung) und ZUGFeRD 2.0 (Hybrid aus PDF und eingebetteten XML-Daten) verbreitet. Beide Formate sind maschinenlesbar und automatisch verarbeitbar.
Übermittlung
Für Bundesbehörden erfolgt die Übermittlung über die Zentrale Rechnungseingangsplattform (ZRE) oder das Onlinezugangsgesetz-konforme Portal (OZG-RE). Für Landes- und Kommunalauftraggeber gelten je nach Bundesland unterschiedliche Plattformen und Fristen.
Pflichten für Auftragnehmer
Unternehmen, die öffentliche Aufträge ausführen, müssen die E-Rechnungspflicht beachten. Rechnungen, die nicht im korrekten elektronischen Format eingehen, können abgewiesen werden, was zu Zahlungsverzögerungen führt. Eine frühzeitige Einrichtung der technischen Voraussetzungen ist empfehlenswert.
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