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Eigenerklärung

Eine Eigenerklärung ist eine schriftliche Erklärung eines Bieters über das Vorliegen oder Nichtvorliegen bestimmter Eignungsmerkmale oder Ausschlussgründe.

Eigenerklärungen sind ein zentrales Instrument im Vergabeverfahren, mit dem Bieter Angaben zu ihrer Eignung, zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und zu sonstigen geforderten Sachverhalten machen. Sie ersetzen in der Regel die Vorlage von Originalnachweisen in der Angebotsphase.

Typische Eigenerklärungen

Häufig geforderte Eigenerklärungen betreffen: das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB), die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister, die Zahlung von Steuern und Sozialabgaben, die Einhaltung von Mindestlohn- und Tariftreuegesetzen sowie die Zugehörigkeit zu Berufsgenossenschaften.

Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)

Die EEE ist ein standardisiertes EU-weites Formular, mit dem Bieter ihre Eignung in jedem EU-Mitgliedstaat vorläufig nachweisen können. Sie enthält Angaben zu Ausschlussgründen, Eignungskriterien und ggf. zur Eignungsleihe. Die EEE kann elektronisch über den ESPD-Service der EU erstellt werden.

Nachforderung

Fehlende Eigenerklärungen können vom Auftraggeber nachgefordert werden. Dies ist eine Ermessensentscheidung — der Auftraggeber muss nicht nachfordern. Bieter sollten daher alle geforderten Erklärungen bereits bei Angebotsabgabe vollständig einreichen.

Überprüfung

Der Auftraggeber kann vor Zuschlagserteilung die Vorlage von Originalnachweisen (Bescheinigungen, Registerauszüge) vom Bestbieter verlangen, um die Angaben in den Eigenerklärungen zu überprüfen. Falsche Eigenerklärungen können zum Ausschluss und zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.

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