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Nebenangebot

Ein Nebenangebot weicht von der Leistungsbeschreibung des Auftraggebers ab und bietet eine alternative Lösung an.

Ein Nebenangebot (auch Alternativangebot oder Variantenangebot) ist ein Angebot, das von den Vorgaben der Leistungsbeschreibung abweicht und eine alternative Lösung vorschlägt. Es wird neben dem Hauptangebot eingereicht.

Zulässigkeit

Nebenangebote sind nur zulässig, wenn der Auftraggeber sie in der Bekanntmachung ausdrücklich zugelassen hat. Seit der Vergaberechtsreform 2016 muss der Auftraggeber zudem Mindestanforderungen an Nebenangebote definieren. Ohne definierte Mindestanforderungen können Nebenangebote nicht gewertet werden.

Vorteile

Nebenangebote ermöglichen Innovation und können zu wirtschaftlicheren Lösungen führen. Bieter können ihr Fachwissen einbringen und Alternativen vorschlagen, die der Auftraggeber möglicherweise nicht bedacht hat. Für erfahrene Bieter sind Nebenangebote ein Differenzierungsmerkmal.

Anforderungen

Ein Nebenangebot muss die definierten Mindestanforderungen erfüllen und wird nach den gleichen Zuschlagskriterien bewertet wie das Hauptangebot. Der Bieter muss deutlich kennzeichnen, welche Teile des Angebots vom Hauptangebot abweichen und worin der Vorteil seiner Alternative liegt.

Praxistipp

Wenn Nebenangebote zugelassen sind, sollten Bieter immer auch ein Hauptangebot einreichen. Das Nebenangebot allein birgt das Risiko, dass es die Mindestanforderungen nicht erfüllt und ausgeschlossen wird. Das Hauptangebot sichert die Teilnahme am Wettbewerb.

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