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Nichtoffenes Verfahren

Beim nichtoffenen Verfahren wird der Wettbewerb auf vorab ausgewählte Unternehmen beschränkt — nur nach einem Teilnahmewettbewerb darf ein Angebot abgegeben werden.

Das nichtoffene Verfahren ist ein zweistufiges Vergabeverfahren, bei dem zunächst ein Teilnahmewettbewerb stattfindet und anschließend nur die ausgewählten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.

Stufe 1: Teilnahmewettbewerb

Der Auftraggeber veröffentlicht eine Bekanntmachung mit den Eignungsanforderungen. Interessierte Unternehmen bewerben sich mit einem Teilnahmeantrag und weisen ihre Eignung nach (Referenzen, Umsätze, Personal, Zertifikate). Der Auftraggeber wählt mindestens fünf geeignete Bewerber aus.

Stufe 2: Angebotsphase

Nur die ausgewählten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen und werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Angebotsfrist beträgt mindestens 25 Tage (bzw. 10 Tage bei Vorinformation). Wie beim offenen Verfahren sind Verhandlungen nicht zulässig.

Wann wird es eingesetzt?

Das nichtoffene Verfahren eignet sich für komplexere Aufträge, bei denen der Auftraggeber sicherstellen will, dass nur leistungsfähige Unternehmen ein Angebot abgeben. Dies reduziert den Auswertungsaufwand und erhöht die Qualität der Angebote.

Tipps für Bieter

Der Teilnahmeantrag ist der Schlüssel. Investieren Sie Zeit in die sorgfältige Darstellung Ihrer Referenzen und Eignungsnachweise. Wer im Teilnahmewettbewerb ausscheidet, hat keine zweite Chance. Achten Sie besonders auf die geforderten Mindestanforderungen.

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