Public Procurement
Public Procurement (öffentliches Beschaffungswesen) bezeichnet die Vergabe öffentlicher Aufträge durch staatliche Stellen an private Unternehmen.
Public Procurement — auf Deutsch öffentliches Beschaffungswesen oder öffentliche Auftragsvergabe — umfasst alle Prozesse, durch die öffentliche Auftraggeber Waren, Dienstleistungen und Bauleistungen am Markt beschaffen. In der EU macht Public Procurement rund 14% des Bruttoinlandsprodukts aus.
Volumen
Das jährliche Volumen öffentlicher Aufträge in der EU beträgt über 2 Billionen Euro. In Deutschland werden jährlich öffentliche Aufträge im Wert von rund 500 Milliarden Euro vergeben. Dieser enorme Markt bietet Unternehmen aller Größen erhebliche Geschäftsmöglichkeiten.
Rechtlicher Rahmen
Das europäische Public Procurement wird durch die EU-Vergaberichtlinien 2014/23/EU (Konzessionen), 2014/24/EU (klassische Vergabe) und 2014/25/EU (Sektorenauftraggeber) geregelt. In Deutschland sind diese in GWB, VgV, SektVO und KonzVgV umgesetzt.
Grundprinzipien
Die zentralen Prinzipien des Public Procurement sind: Wettbewerb (faire Chancen für alle Bieter), Transparenz (öffentliche Bekanntmachung und nachvollziehbare Entscheidungen), Gleichbehandlung (keine Diskriminierung) und Wirtschaftlichkeit (effiziente Verwendung öffentlicher Mittel).
Digitalisierung
Public Procurement wird zunehmend digitalisiert. Die EU treibt mit eForms, dem European Single Procurement Document (ESPD) und dem Once-Only-Prinzip die Modernisierung voran. In Deutschland ist die eVergabe seit 2018 verpflichtend.
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