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SektVO (Sektorenverordnung)

Die Sektorenverordnung regelt die Vergabe von Aufträgen durch Sektorenauftraggeber in den Bereichen Wasser, Energie, Verkehr und Postdienste.

Die Sektorenverordnung (SektVO) regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge durch sogenannte Sektorenauftraggeber. Diese sind in den Bereichen Trinkwasser, Energie, Verkehr und Postdienste tätig — Sektoren, die als besonders versorgungsrelevant gelten.

Wer sind Sektorenauftraggeber?

Sektorenauftraggeber sind öffentliche Auftraggeber und Unternehmen, die auf Grundlage besonderer oder ausschließlicher Rechte in den genannten Sektoren tätig sind. Dazu gehören beispielsweise Stadtwerke, Verkehrsbetriebe, Energieversorger und Hafenbetreiber.

Besonderheiten

Die SektVO ist flexibler als die VgV. Sektorenauftraggeber können das Verhandlungsverfahren als Regelverfahren nutzen, ohne besondere Begründung. Auch bei den Eignungskriterien und Qualifizierungssystemen gibt es mehr Spielraum. Die EU-Schwellenwerte sind für Sektorenaufträge höher als für klassische öffentliche Aufträge.

Relevanz für Bieter

Unternehmen, die an Aufträgen von Stadtwerken, Verkehrsunternehmen oder Energieversorgern interessiert sind, sollten die Besonderheiten der SektVO kennen. Die höheren Schwellenwerte bedeuten, dass mehr Aufträge im nationalen Bereich vergeben werden, was die Suche auf EU-Ebene (TED) allein unzureichend macht.

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