Teilnahmewettbewerb
Der Teilnahmewettbewerb ist die erste Stufe eines zweistufigen Vergabeverfahrens, in der die Eignung der Bewerber geprüft wird.
Der Teilnahmewettbewerb ist die Vorphase bei nichtoffenen Verfahren, Verhandlungsverfahren und dem wettbewerblichen Dialog. In dieser Phase bewerben sich interessierte Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag und weisen ihre Eignung nach.
Ablauf
Der Auftraggeber veröffentlicht eine Bekanntmachung mit den Teilnahmebedingungen und Eignungsanforderungen. Unternehmen reichen einen Teilnahmeantrag ein, der typischerweise Eigenerklärungen, Referenzen, Umsatzangaben und Nachweise über Fachpersonal enthält. Der Auftraggeber prüft die Eignung und wählt die besten Bewerber aus.
Auswahlkriterien
Wenn mehr geeignete Bewerber als Plätze vorhanden sind, muss der Auftraggeber anhand vorab festgelegter Kriterien auswählen. Typische Auswahlkriterien sind die Anzahl und Qualität der Referenzen, die Erfahrung des vorgesehenen Personals oder die technische Ausstattung.
Mindest- und Höchstzahl
Der Auftraggeber muss die Mindest- und Höchstzahl der Bewerber angeben, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Bei nichtoffenen Verfahren beträgt die Mindestzahl fünf, bei Verhandlungsverfahren drei Bewerber.
Praxisrelevanz
Der Teilnahmewettbewerb ist ein Flaschenhals: Wer hier ausscheidet, kann kein Angebot abgeben. Investieren Sie daher besondere Sorgfalt in Ihren Teilnahmeantrag und stellen Sie sicher, dass alle geforderten Nachweise vollständig und fristgerecht eingereicht werden.
Verwandte Begriffe
Nichtoffenes Verfahren
Beim nichtoffenen Verfahren wird der Wettbewerb auf vorab ausgewählte Unternehmen beschränkt — nur nach einem Teilnahmew...
Definition lesenVerhandlungsverfahren
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Definition lesenEignungskriterien
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Definition lesenAngebotsphase
Die Angebotsphase ist der Zeitraum zwischen der Veröffentlichung der Vergabeunterlagen und dem Ablauf der Angebotsfrist.
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