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Teilnahmewettbewerb

Der Teilnahmewettbewerb ist die erste Stufe eines zweistufigen Vergabeverfahrens, in der die Eignung der Bewerber geprüft wird.

Der Teilnahmewettbewerb ist die Vorphase bei nichtoffenen Verfahren, Verhandlungsverfahren und dem wettbewerblichen Dialog. In dieser Phase bewerben sich interessierte Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag und weisen ihre Eignung nach.

Ablauf

Der Auftraggeber veröffentlicht eine Bekanntmachung mit den Teilnahmebedingungen und Eignungsanforderungen. Unternehmen reichen einen Teilnahmeantrag ein, der typischerweise Eigenerklärungen, Referenzen, Umsatzangaben und Nachweise über Fachpersonal enthält. Der Auftraggeber prüft die Eignung und wählt die besten Bewerber aus.

Auswahlkriterien

Wenn mehr geeignete Bewerber als Plätze vorhanden sind, muss der Auftraggeber anhand vorab festgelegter Kriterien auswählen. Typische Auswahlkriterien sind die Anzahl und Qualität der Referenzen, die Erfahrung des vorgesehenen Personals oder die technische Ausstattung.

Mindest- und Höchstzahl

Der Auftraggeber muss die Mindest- und Höchstzahl der Bewerber angeben, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Bei nichtoffenen Verfahren beträgt die Mindestzahl fünf, bei Verhandlungsverfahren drei Bewerber.

Praxisrelevanz

Der Teilnahmewettbewerb ist ein Flaschenhals: Wer hier ausscheidet, kann kein Angebot abgeben. Investieren Sie daher besondere Sorgfalt in Ihren Teilnahmeantrag und stellen Sie sicher, dass alle geforderten Nachweise vollständig und fristgerecht eingereicht werden.

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