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UVgO (Unterschwellenvergabeordnung)

Die UVgO regelt die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte.

Die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ist seit 2017 das Regelwerk für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte. Sie hat die alte VOL/A (1. Abschnitt) abgelöst und orientiert sich an den Grundsätzen des EU-Vergaberechts, ist aber deutlich schlanker und flexibler.

Geltungsbereich

Die UVgO gilt für Aufträge, die die EU-Schwellenwerte nicht erreichen. Die Einführung erfolgt über die Verwaltungsvorschriften der Länder und des Bundes. Nicht alle Bundesländer haben die UVgO zum gleichen Zeitpunkt eingeführt, inzwischen gilt sie aber bundesweit.

Verfahrensarten

Die UVgO kennt die öffentliche Ausschreibung (vergleichbar dem offenen Verfahren), die beschränkte Ausschreibung mit und ohne Teilnahmewettbewerb sowie die Verhandlungsvergabe. Für Aufträge unter 1.000 Euro netto ist eine Direktvergabe möglich.

Unterschiede zum Oberschwellenbereich

Im Unterschwellenbereich gibt es keinen Primärrechtsschutz über Vergabekammern. Die Fristen sind kürzer, die Formvorschriften weniger streng und die Dokumentationspflichten reduziert. Dennoch gelten die Grundsätze des Wettbewerbs und der Transparenz.

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