VEAT — Direktvergabe-Ankündigung
Eine Voluntary Ex-Ante Transparency Notice (VEAT) ist die freiwillige Ankündigung einer Direktvergabe ohne Wettbewerb. Mitbewerber können in einer 10-tägigen Stillhaltefrist Einspruch einlegen.
Eine VEAT — Voluntary Ex-Ante Transparency Notice (in TED auch „dir-awa-pre" genannt) ist eine besondere Form der Vergabebekanntmachung. Der Aufgeber kündigt damit an, dass er einen Auftrag ohne öffentliche Ausschreibung direkt an einen einzelnen Bieter vergeben will. Es handelt sich um die Vorab-Ankündigung einer Direktvergabe.
Wann gibt es eine VEAT?
Direktvergaben sind nach §§ 14 ff. VgV / § 8 UVgO nur in Ausnahmefällen zulässig — z.B. wenn nur ein bestimmter Bieter die Leistung technisch erbringen kann, bei dringenden Notfällen oder bei sehr niedrigen Auftragswerten. Damit der Aufgeber sich rechtlich absichert und Mitbewerbern die Möglichkeit zum Einspruch gibt, kann er die Direktvergabe vorab über eine VEAT-Notice öffentlich machen.
Stillhaltefrist — die 10-Tage-Regel
Nach Veröffentlichung einer VEAT-Notice gilt eine Stillhaltefrist von 10 Kalendertagen (§ 134 Abs. 1 GWB). In diesem Zeitfenster kann jeder potenzielle Mitbewerber bei der zuständigen Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren einleiten. Die Stillhaltefrist ist EU-rechtlich harmonisiert (Richtlinie 2007/66/EG).
Erst nach Ablauf der 10 Tage und ohne eingegangene Rüge darf der Aufgeber den Vertrag tatsächlich abschließen. AusschreibungsRadar berechnet die Frist automatisch aus dem TED-Veröffentlichungs-Datum und zeigt einen Countdown auf der Notice-Detail-Seite.
Was Bieter tun sollten
Wenn Sie der Meinung sind, dass die Direktvergabe rechtlich nicht zulässig ist (z.B. weil Sie die Leistung ebenfalls anbieten könnten), sollten Sie:
- Die VEAT genau prüfen — ist die rechtliche Begründung in der Notice nachvollziehbar?
- Innerhalb der 10-Tage-Frist eine Rüge beim Aufgeber einlegen und gleichzeitig ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragen
- Anwaltliche Beratung einholen — die Rüge muss formal korrekt sein
Warum AusschreibungsRadar VEATs hervorhebt
Die meisten Vergabeplattformen behandeln VEATs wie normale Bekanntmachungen. Da die Stillhaltefrist aber zeitkritisch ist (nur 10 Tage), zeigt AusschreibungsRadar VEAT-Notices mit einem auffälligen Hinweis-Block samt Countdown an. So sehen Sie sofort:
- dass es sich um eine Direktvergabe handelt (nicht um einen offenen Wettbewerb)
- wie lange die Stillhaltefrist noch läuft
- wer der geplante Auftragnehmer ist (sofern in TED angegeben — ist nur in ~11 % der VEATs der Fall)
Stand AusschreibungsRadar
Aktuell sind ca. 2.100 VEAT-Notices in der Datenbank. Sie sind über die Suche normal auffindbar und auf der jeweiligen Notice-Detail-Seite mit dem orangen „Direktvergabe-Ankündigung"-Block markiert.
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