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Verhandlungsverfahren

Im Verhandlungsverfahren kann der Auftraggeber mit den Bietern über deren Angebote verhandeln — im Gegensatz zum offenen und nichtoffenen Verfahren.

Das Verhandlungsverfahren unterscheidet sich von den anderen Verfahrensarten durch die Möglichkeit, mit den Bietern über die eingereichten Angebote zu verhandeln. Es gibt zwei Varianten: mit und ohne Teilnahmewettbewerb.

Voraussetzungen

Im Oberschwellenbereich (VgV) darf das Verhandlungsverfahren nur unter bestimmten Voraussetzungen gewählt werden, z.B. wenn die Leistung nicht hinreichend genau beschrieben werden kann, wenn im offenen Verfahren nur ungeeignete Angebote eingegangen sind oder bei Aufträgen, die konzeptionelle Lösungen erfordern. Für Planungsleistungen (Architekten, Ingenieure) ist es jedoch der Regelfall.

Ablauf

Nach dem Teilnahmewettbewerb (sofern durchgeführt) reichen die Bieter Erstangebote ein. Der Auftraggeber verhandelt mit den Bietern über die Angebote, um diese zu verbessern. Nach einer oder mehreren Verhandlungsrunden werden finale Angebote angefordert. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot.

Strategische Bedeutung

Für Bieter bietet das Verhandlungsverfahren die Chance, ihr Angebot im Dialog mit dem Auftraggeber zu optimieren. Gleichzeitig erfordert es mehr Ressourcen und Verhandlungsgeschick. Unternehmen sollten ihre Erstangebote so gestalten, dass Verhandlungsspielraum bleibt, ohne den Zuschlag zu gefährden.

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