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VgV (Vergabeverordnung)

Die Vergabeverordnung (VgV) regelt die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte in Deutschland.

Die Vergabeverordnung (VgV) ist seit April 2016 das zentrale Regelwerk für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen im Oberschwellenbereich. Sie setzt die EU-Vergaberichtlinie 2014/24/EU in deutsches Recht um und hat die frühere VOL/A (2. Abschnitt) abgelöst.

Geltungsbereich

Die VgV gilt für alle öffentlichen Aufträge über Liefer- und Dienstleistungen, die die EU-Schwellenwerte erreichen oder überschreiten. Für Bauleistungen gilt weiterhin die VOB/A, für Sektorenaufträge die SektVO und für Konzessionen die KonzVgV.

Wesentliche Inhalte

Die VgV regelt unter anderem die Wahl der Verfahrensart, Fristen, Eignungs- und Zuschlagskriterien, die elektronische Vergabe sowie den Rechtsschutz. Sie schreibt das offene und das nicht offene Verfahren als Regelverfahren vor und erlaubt das Verhandlungsverfahren nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Besonderheiten

Die VgV enthält spezielle Regelungen für Planungsleistungen (§§ 73–77 VgV), die für Architekten und Ingenieure besonders relevant sind. Hier sind Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb der Regelfall, und es gelten besondere Kriterien für die Bewertung der Qualität.

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