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VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)

Die VOB regelt die Vergabe und Vertragsabwicklung von Bauleistungen durch öffentliche Auftraggeber in Deutschland.

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist das zentrale Regelwerk für die öffentliche Bauauftragsvergabe in Deutschland. Sie besteht aus drei Teilen und wird vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) herausgegeben.

Die drei Teile der VOB

VOB/A (Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen) regelt das Vergabeverfahren selbst — von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung. VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen) enthält die Vertragsbedingungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen) umfasst technische Normen und DIN-Vorschriften.

Abgrenzung zur VgV

Während die VgV für Liefer- und Dienstleistungen gilt, ist die VOB speziell auf Bauleistungen zugeschnitten. Im Oberschwellenbereich wird die VOB/A durch den Abschnitt 2 ergänzt, der die EU-Richtlinien umsetzt. Im Unterschwellenbereich gilt die VOB/A Abschnitt 1.

Bedeutung für Bauunternehmen

Die VOB ist für Bauunternehmen, die an öffentlichen Aufträgen teilnehmen, unverzichtbar. Kenntnis der VOB/B-Regelungen zu Abnahme, Gewährleistung und Nachträgen ist essenziell für eine erfolgreiche Vertragsabwicklung.

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