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Vorinformation

Eine Vorinformation (Prior Information Notice) ist eine vorläufige Bekanntmachung, mit der ein Auftraggeber den Markt frühzeitig über geplante Beschaffungen informiert.

Die Vorinformation (Prior Information Notice, PIN) ist eine nicht-verpflichtende Bekanntmachung, die ein Auftraggeber vor dem eigentlichen Vergabeverfahren auf TED veröffentlichen kann. Sie informiert den Markt über geplante Beschaffungen und gibt Unternehmen die Möglichkeit, sich frühzeitig vorzubereiten.

Zweck

Die Vorinformation dient mehreren Zwecken: Sie weckt das Interesse potenzieller Bieter, ermöglicht eine Marktaktivierung (insbesondere bei spezialisierten Leistungen), kann die Angebotsfristen im späteren Vergabeverfahren verkürzen und verbessert die Wettbewerbsintensität durch frühzeitige Information.

Fristverkürzung

Wenn der Auftraggeber mindestens 35 Tage vor der Auftragsbekanntmachung eine Vorinformation veröffentlicht hat, kann er die Angebotsfrist im offenen Verfahren auf 15 Tage und im nichtoffenen Verfahren auf 10 Tage verkürzen. Dies kann den Beschaffungsprozess deutlich beschleunigen.

Inhalt

Die Vorinformation enthält grundlegende Angaben zum geplanten Auftrag: Art der Leistung, geschätzter Wert, voraussichtlicher Zeitpunkt der Bekanntmachung. Details wie Eignungs- und Zuschlagskriterien werden erst in der eigentlichen Auftragsbekanntmachung veröffentlicht.

Praxistipp für Bieter

Vorinformationen sind ein wertvolles Frühwarnsystem. Unternehmen, die Vorinformationen systematisch auswerten, können sich frühzeitig auf kommende Vergabeverfahren vorbereiten — Referenzen zusammenstellen, Nachunternehmer ansprechen, Kapazitäten planen. AusschreibungsRadar erfasst auch Vorinformationen.

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