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Wettbewerblicher Dialog

Der wettbewerbliche Dialog ist ein Vergabeverfahren für besonders komplexe Aufträge, bei dem der Auftraggeber mit den Bietern in einer Dialogphase Lösungsansätze erarbeitet.

Der wettbewerbliche Dialog (§ 18 VgV) ist ein Verfahren für Aufträge, bei denen der Auftraggeber seine Bedürfnisse kennt, aber nicht in der Lage ist, die technische, rechtliche oder finanzielle Lösung vorab zu bestimmen.

Ablauf

Nach einem Teilnahmewettbewerb werden ausgewählte Bewerber zu einer Dialogphase eingeladen. In dieser Phase erarbeiten Auftraggeber und Teilnehmer gemeinsam Lösungsansätze. Der Auftraggeber kann die Zahl der Teilnehmer schrittweise reduzieren. Nach Abschluss des Dialogs werden die verbleibenden Teilnehmer zur Abgabe endgültiger Angebote aufgefordert.

Typische Einsatzgebiete

Der wettbewerbliche Dialog kommt bei Großprojekten zum Einsatz, etwa bei Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP), komplexen IT-Infrastrukturprojekten, Krankenhausneubauten oder innovativen Verkehrslösungen. Er ist das aufwendigste Vergabeverfahren, aber für hochkomplexe Beschaffungen oft der einzig gangbare Weg.

Vertraulichkeit

Der Auftraggeber darf Lösungsvorschläge eines Teilnehmers nicht ohne dessen Zustimmung an andere Teilnehmer weitergeben. Diese Vertraulichkeit schützt das geistige Eigentum der Bieter und fördert innovative Lösungsansätze.

Herausforderungen

Der hohe Aufwand für alle Beteiligten ist der größte Nachteil. Bieter müssen erhebliche Ressourcen in die Dialogphase investieren, ohne Gewähr auf den Zuschlag. Manche Auftraggeber zahlen daher eine Aufwandsentschädigung an die Dialogteilnehmer.

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