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Wirtschaftlichkeit

Das Wirtschaftlichkeitsprinzip besagt, dass der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt wird — das beste Preis-Leistungs-Verhältnis, nicht zwingend den niedrigsten Preis.

Das Wirtschaftlichkeitsprinzip ist ein Grundpfeiler des Vergaberechts. Gemäß § 127 GWB wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Wirtschaftlichkeit bedeutet das beste Verhältnis von Preis und Leistung — nicht den niedrigsten Preis.

Abgrenzung

Wirtschaftlichkeit ist nicht gleichbedeutend mit „billig". Ein teures Angebot mit herausragender Qualität kann wirtschaftlicher sein als ein billiges Angebot mit Minimalleistung. Der Auftraggeber muss die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung so festlegen, dass die Wirtschaftlichkeit objektiv ermittelt werden kann.

Lebenszykluskosten

Moderne Vergabepraxis berücksichtigt zunehmend Lebenszykluskosten statt reiner Anschaffungskosten. Dazu gehören Betriebskosten, Wartung, Energieverbrauch und Entsorgung. Ein Produkt mit höheren Anschaffungskosten kann über die gesamte Nutzungsdauer wirtschaftlicher sein als ein billigeres Produkt mit hohen Folgekosten.

Strategische Beschaffung

Das Vergaberecht erlaubt ausdrücklich die Berücksichtigung qualitativer, umweltbezogener und sozialer Aspekte als Zuschlagskriterien. Nachhaltige Beschaffung wird zunehmend als Teil der Wirtschaftlichkeit verstanden, da externe Kosten (Umweltschäden, soziale Folgekosten) langfristig die Gesellschaft belasten.

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