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Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien sind die Maßstäbe, anhand derer der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt und den Zuschlag erteilt.

Zuschlagskriterien bestimmen, welches Angebot den Zuschlag erhält. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, das nicht zwingend das billigste sein muss. Die Kriterien müssen in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen angegeben werden — einschließlich ihrer Gewichtung.

Typische Zuschlagskriterien

Preis: Der Angebotspreis oder die Lebenszykluskosten. Qualität: Konzepte, Methodik, Organisation. Personal: Qualifikation und Erfahrung des eingesetzten Personals. Nachhaltigkeit: Umwelt- und Sozialaspekte. Lieferzeit/Umsetzungskonzept: Zeitliche Planung und Umsetzungsstrategie.

Gewichtung

Jedes Zuschlagskriterium muss mit einer Gewichtung oder einer Rangfolge versehen werden. Typische Modelle sind die einfache Gewichtung (z.B. Preis 40%, Qualität 60%), die UfAB-Methode (insbesondere bei IT-Vergaben) oder die Richtwertmethode.

Preis als einziges Kriterium

Es ist zulässig, den Preis als einziges Zuschlagskriterium zu verwenden — bei Standardleistungen ist dies sogar üblich. Bei komplexen Aufträgen ist eine reine Preiswertung jedoch selten sinnvoll und wird von Vergabekammern kritisch gesehen.

Transparenz

Die Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung müssen vorab bekannt gegeben werden. Der Auftraggeber darf nachträglich keine neuen Kriterien einführen oder die Gewichtung ändern. Dies ist ein häufiger Rügegrund in Nachprüfungsverfahren.

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