Vergabeverfahren erklärt: Offenes, nicht offenes und Verhandlungsverfahren
Die wichtigsten Vergabearten im Überblick: Wann kommt welches Verfahren zum Einsatz und was bedeutet das für Bieter?
Warum gibt es unterschiedliche Vergabeverfahren?
Das Vergaberecht kennt verschiedene Verfahrensarten, um dem jeweiligen Beschaffungsbedarf gerecht zu werden. Die Wahl des Verfahrens hängt vom Auftragswert, der Komplexität der Leistung und dem Marktumfeld ab. Für Bieter ist es entscheidend zu verstehen, welches Verfahren zum Einsatz kommt, da sich daraus die Spielregeln für die Teilnahme ergeben.
Das offene Verfahren
Das offene Verfahren ist der Standardfall im Oberschwellenbereich. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben. Es gibt keine vorherige Auswahl der Teilnehmer.
Merkmale
- Die Bekanntmachung wird öffentlich veröffentlicht (TED, oeffentlichevergabe.de).
- Jedes Unternehmen kann die Vergabeunterlagen anfordern und ein Angebot einreichen.
- Verhandlungen über den Angebotsinhalt sind nicht zulässig.
- Die Mindestfrist für die Angebotsabgabe beträgt 30 Tage ab Veröffentlichung (bei elektronischer Einreichung kann sie auf 25 Tage verkürzt werden).
Wann wird es eingesetzt?
Das offene Verfahren eignet sich für Standardleistungen, bei denen der Auftraggeber seine Anforderungen klar beschreiben kann und ein breiter Wettbewerb gewünscht ist. Beispiele: Büromaterial, Standard-IT-Hardware, Reinigungsdienstleistungen.
Das nicht offene Verfahren
Beim nicht offenen Verfahren wird der Wettbewerb auf einen ausgewählten Teilnehmerkreis beschränkt. Es läuft in zwei Stufen ab.
Ablauf
- Stufe 1 — Teilnahmewettbewerb: Der Auftraggeber veröffentlicht eine Bekanntmachung. Interessierte Unternehmen bewerben sich mit einem Teilnahmeantrag, in dem sie ihre Eignung nachweisen (Referenzen, Umsatz, Fachpersonal).
- Stufe 2 — Angebotsphase: Nur die ausgewählten Bewerber (mindestens fünf) werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Wann wird es eingesetzt?
Das nicht offene Verfahren wird genutzt, wenn der Auftraggeber sicherstellen will, dass nur leistungsfähige Unternehmen ein Angebot abgeben. Das spart Aufwand bei der Angebotsprüfung. Typisch für komplexere Bau- oder IT-Projekte.
Das Verhandlungsverfahren
Im Verhandlungsverfahren kann der Auftraggeber mit den Bietern über die Angebote verhandeln. Das unterscheidet es grundlegend von offenen und nicht offenen Verfahren.
Varianten
- Mit Teilnahmewettbewerb: Wie beim nicht offenen Verfahren gibt es zunächst eine Eignungsprüfung, bevor verhandelt wird.
- Ohne Teilnahmewettbewerb: Nur in gesetzlich eng definierten Ausnahmefällen zulässig (z. B. bei extremer Dringlichkeit oder wenn im offenen Verfahren keine geeigneten Angebote eingegangen sind).
Wann wird es eingesetzt?
Verhandlungsverfahren kommen bei komplexen Leistungen zum Einsatz, deren Anforderungen nicht vollständig im Voraus spezifiziert werden können. Beispiele: Beratungsprojekte, Softwareentwicklung, Planungsleistungen.
Wettbewerblicher Dialog
Der wettbewerbliche Dialog ist ein Verfahren für besonders komplexe Vorhaben, bei denen der Auftraggeber seine Bedürfnisse zwar kennt, aber die technische oder rechtliche Lösung nicht selbst bestimmen kann. In einer Dialogphase erarbeiten die Teilnehmer gemeinsam mit dem Auftraggeber Lösungsansätze, auf deren Basis anschließend Angebote eingereicht werden. Typische Anwendungsfälle sind ÖPP-Projekte (Öffentlich-Private Partnerschaften) oder komplexe IT-Infrastrukturprojekte.
Unterschwellige Vergaben
Unterhalb der EU-Schwellenwerte gelten vereinfachte Regeln. Hier kommen häufig die öffentliche Ausschreibung (vergleichbar dem offenen Verfahren) oder die beschränkte Ausschreibung (vergleichbar dem nicht offenen Verfahren) zum Einsatz. Die Verfahren sind weniger formalisiert, die Fristen kürzer und die Bekanntmachung erfolgt auf regionalen Plattformen.
Was bedeutet das für Bieter?
Prüfen Sie bei jeder Ausschreibung zuerst die Verfahrensart. Beim offenen Verfahren können Sie direkt ein Angebot abgeben. Beim nicht offenen Verfahren oder Verhandlungsverfahren müssen Sie sich zunächst bewerben und Ihre Eignung nachweisen. Planen Sie entsprechend mehr Zeit ein. Achten Sie auf die Eignungskriterien im Teilnahmewettbewerb — diese sind oft der entscheidende Filter.
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