ABS Berlin-Dresden , 2. Ausbaustufe, Abschnitte Blankenfelde (a) - Wünsdorf (a) und Elsterwerda (e) - Großenhain Berliner Bf (e); Planungsleistungen
DB Netz AG (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
Beschreibung
ABS Berlin-Dresden, 2. Ausbaustufe, Abschnitte Blankenfelde (a) - Wünsdorf (a) und Elsterwerda (e) - Großenhain Berliner Bf (e); Planungsleistungen Die Baumaßnahme 2.Baustufe beinhaltet die durchgängige Anhebung der Geschwindigkeit auf 200km/h in den Abschnitten Blankenfelde(a) - Wünsdorf (a) und Elsterwerda – Großenhain Berliner Bf. Zu planende Maßnahmen in diesen Abschnitten sind der Ausbau/Erneuerung von Oberbau,Unterbau und Ingenieurtragwerke,Ausrüstung mit ESTW-Technik und ETCS, Ausrüstung der Strecken mit neuen Oberleitungsanlagen und Telekommunikationstechniken sowie die Beseitigung der Bahnübergänge. Es gibt Schnittstellen zu der 1.Baustufe die sich bereits in der Realisierung befindet sowie zu Anlagen der DB Station & Service AG und DB Energie GmbH.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Planungsleistungen für die 2.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Preiseinschätzung
Basierend auf 602 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Ähnliche Ausschreibungen
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
-
Vertragsänderung Sie sind hier
Modifikation aufgrund unvorhersehbarer Umstände
48 Veröffentlichungen
- 15.01.2026 MKA 91 Notwendige Umweltplanungsleistungen, deren technische Ursachen im Zusammenhang mit der 1. PÄ zum PfA3.2 einem längeren Prüfprozess unterzogen waren und deshalb in der MKA74 (NT72) nicht angezeigt wurden. Sie beinhalten z.B. die Berücksichtigung zusätzlicher und geänderter Lärmschutzwände, den Fortbestand des EG im Bf Frauenhain (geplant war Abriss) und Untersuchungen der Umwelteingriffe aufgrund veränderter Technologie für die Dammsanierung Bkm 38,4 - 38,9.
- 12.01.2026 50: Die bereits beauftragte Planung muss aufgrund von Abstimmungen mit dem EBA sowie Vorgaben des Vorstands der DB InfraGO AG überarbeitet und um zusätzliche Leistungen im PA 1 und der L 791 ergänzt werden. Im Nachtrag 50 sind ausschließlich Planungsleistungen für den PA 1 der 2. Baustufe enthalten. Diese Leistungen sind notwendig, um die Genehmigungsfähigkeit der Planrechtsunterlagen sicherzustellen und das Projektziel zu erreichen. Die neuen Planungsleistungen stehen in unmittelbarem technischen Zusammenhang mit dem Hauptvertrag und können nicht getrennt vergeben werden. Ein AN- Wechsel würde zu erheblichem Mehraufwand und Risiken führen und wäre wirtschaftlich nachteilig. Für eine konsistente Leistungserbringung ist daher die Beauftragung des ursprünglichen AN erforderlich. 47: Im Zuge der weiteren Projektabwicklung wurde im Jahr 2023 eine vertragliche Option genutzt, auf deren Grundlage zusätzliche Leistungen beauftragt wurden (durchgängiger ETCS-Ausbau in den Bahnhofsbereichen Rangsdorf, Zossen und Wünsdorf bis Baruth). Dadurch ergab sich ein erweiterter Leistungsumfang in den Fachplanungen der technischen Streckenausrüstung für den Neubau des ESTW-A Rangsdorf sowie für den ETCS-Lückenschluss zwischen Blankenfelde und Baruth. Diese zusätzlichen Leistungen sind zwingend erforderlich, um die Genehmigungsfähigkeit der Planrechtsunterlagen sicherzustellen und damit das Projektziel vollständig zu erreichen. Die neu erforderlichen Leistungen stehen in unmittelbarem technischen Zusammenhang mit den im Hauptvertrag vereinbarten Leistungen und können nicht getrennt erbracht werden. Eine Trennung würde zu erheblichen Problemen führen und den Projekterfolg gefährden. 46:Im Zuge der weiteren Planung hat sich ergeben, dass für den Bereich der Moorstelle Zossen (km 33,335—34,500) einschließlich des BÜ km 33,820 (L 791 ) eine vertiefende Variantenuntersuchung erforderlich ist. Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich, um die Genehmigungsfähigkeit der Planrechtsunterlagen sicherzustellen und damit die Erreichung der Projektziele nicht zu gefährden. Die zusätzlichen Planungsleistungen stehen in unmittelbarem fachlichen Zusammenhang mit den im Hauptvertrag vereinbarten Leistungen und sind untrennbar mit diesen verbunden. Eine gesonderte Vergabe würde zu erheblichen Risiken im Projektablauf führen und den Projekterfolg nachhaltig beeinträchtigen. Ein Auftragnehmerwechsel hätte zudem beträchtliche Mehrkosten sowie erheblichen Abstimmungsaufwand zur Folge, die durch mögliche Vergabevorteile nicht kompensiert werden könnten. Zur Gewährleistung einer einheitlichen, qualitätsgerechten Leistungserbringung ist daher die Beauftragung des bisherigen Auftragnehmers
- 27.08.2025 NT54 Voraussetzung für die Planung nach HV war eine installierte GFR für den umzubauenden BÜ. Lange Zeit war keine GFR der 6 Anbieter zugelassen, sodass beim Umbau des BÜ eine Fernüberwachung zum/vom konventionellen Stw. umgesetzt wurde (durch AIM Dresden). Da weiterhin keine Aussage zur Zulassung einer oder mehrerer GFR in Aussicht war, wurde die PG beauftragt, die ESTW-Planung ebenfalls mit einer Fernüberwachung zu berücksichtigen. Zwischenzeitlich änderte sich der Sachverhalt, sodass kurzfristig entschieden wurde, eine GFR zugrunde zu legen. Die Mehrkosten für diese zusätzliche Planung werden durch einen nachträglichen Umbau mehr als aufgewogen. NT85 Mit dem NT17 wurde die Planung für zusätzliche Objekte in den Lph. 3+4 verhandelt und beauftragt. Die dort mit angebotene Lph. 6 konnte nicht beauftragt werden, da sie zum damaligen Zeitpunkt finanziell noch nicht freigegeben war. Das wird mit dem NT85 nachgeholt. Das Ing.büro plant gemäß HV auch in der Lph.6.
- 26.05.2025 NT80 Die aktuellen KOSTRA-Daten wurden rückwirkend zum 01.01.2023 als verbindlich bekanntgegeben. Diese beinhalten die Berücksichtigung größerer Mengen anfallenden Regenwassers bei der Planung. Daraus ergab sich das Erfordernis von 3 zusätzlichen Regenrückhaltebecken (Objektplanung VA und KIB).
- 14.04.2025 39) Im Zusammenhang mit den bauvorbereitenden Maßnahmen und der Bewältigung der Anforderungen, die sich aus den Planrechtsverfahren ergeben, sind zusätzliche Leistungen erforderlich. Diese Leistungen sind der Genehmigungsplanung nachgelagert und sind nicht Gegenstand des Hauptvertrages. Leistungsinhalt befindet sich als folgende Maßnahmen: - Umplanung der Ausschreibungsunterlagen und Beratung für die Umwelt- und Bauvorbereitende Maßnahmen auf der Grundlage des neuen Bauablaufplans vom 22.06.2023 und aufgrund der aktuellen Vermessung der Buswendeanlagen - Zuarbeiten zum Flächenmanagement und zur Vermessung - Beratung für den Terminplan der Fällung- und artenschutzfachliche (vorgezogene) Maßnahmen und Anpassung der Termine für die Kohärenzsicherung- und vorgezogene Maßnahmen - Beratung und Zuarbeit für das THG-Gutachten im Zusammenhang mit den EBA-Stellungnahmen - Zuarbeiten zum Antrag auf naturschutzfachliche Stellungnahmen für die Buswendeanlagen „Buckowbrücke“ und „Am Karpfenteich“ 42) Im Zusammenhang mit der Bewältigung der Anforderungen, die sich aus den Planrechtsverfahren ergeben, sind zusätzliche Leistungen erforderlich. Leistungsinhalt befindet sich als folgende Maßnahmen: - Variantenuntersuchung Streckenausbauvarianten im Bereich der Moorstelle Zossen - Überarbeitung Bauablaufplanung und Sperrpausenbedarf zur BÜ-Ersatzmaßnahme L791 - Fachplanung Technische Ausrüstung LST und TK in den Lph 3 (nur TK) und 6 (LST und TK) für Baufreiheitsmaßnahmen an LST- und TK-Anlagen der DB im Zusammenhang mit der BÜ-Ersatzmaßnahme L791 - Tragwerks- und Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph 6 - Leistungen der Technischen Ausrüstung Starstromanlagen Lph 3, 4 Die Leistungsinhalte sind aus fachtechnischer Sicht erforderlich und angemessen. Die Notwendigkeit der Leistungen wird dem Grunde nach bestätigt
- 19.03.2025 AO 23 In den Leistungsphasen (Lph.) 1 - 4 wurden neben den Gewerken konstruktiver Ing.bau, Verkehrsanlagen und techn. Ausrüstung auch die Umweltplanung bearbeitet. Für die hauptvertraglich bereits vereinbarten Lph. 6 und 7 der vorgenannten technischen Gewerke ist es zwingend notwendig, auch die daraus resultierenden und bereits vorliegenden Umweltleistungen in den Lph. 6 und 7 zu berücksichtigen.4.174.454,77.
- 13.02.2025 MKA 81_AO 22 Aufgrund der Änderung der KOSTRA-Daten (Niederschlagshöhen) mit Wirkung vom 01.01.2023 mussten verschiedene Teilplanungen (u.a. LBP, UVP, Fachbeitrag WRRL) überarbeitet und in die Planänderungsunterlage (Blaudruck) integriert werden.
- 06.12.2024 Zur Erstellung einer vollumfänglichen Ausschreibungsunterlage für den geplanten Umbau im Bf Elsterwerda ist die PT1-Planung für die Alttechnik unerlässlich, um die LST-Leistungen durch die potentiellen Bieter umfassend bewerten und kalkulieren zu können. aktuell
- 06.12.2024 Innerhalb des Planrechtsverfahrens forderte der Lkr. Elbe-Elster die Berücksichtigung der ihr vorliegenden Kartierungen neuer, bisher in diesem Bereich unbekannten Amphibienarten aus dem Jahr 2023. Die durch den NAN ermittelten Daten waren älteren Datums, da die Gesamtplanung EP/GP einen ausreichend zeitlichen Vorlauf der Einzelplanung benötigt.
- 06.12.2024 Im Zusammenhang mit der Planung von 2 Eisenbahnüberführungen und der Bautechnologie sind als temporäre Maßnahmen je eine Kabelhilfsbrücke erforderlich. Diese müssen zusätzlich in den Lph. 3+4 geplant werden.
- 06.12.2024 Infolge neuer KOSTRA-Daten (Bemessungswasserstände) muss die Gündungsplanung geprüft und aktualisiert werden
- 06.12.2024 Innerhalb des Planrechtsverfahrens forderte der Lkr. Elbe-Elster die Berücksichtigung der ihr vorliegenden Kartierungen neuer, bisher in diesem Bereich unbekannten Amphibienarten aus dem Jahr 2023. Die durch den NAN ermittelten Daten waren älteren Datums, da die Gesamtplanung EP/GP einen ausreichend zeitlichen Vorlauf der Einzelplanung benötigt.
- 06.12.2024 Aufgrund neuer Vorgaben für Pauschalleistungen (z.B. BE, Si-Leistungen, AP) mussten die Kostenpläne in Teilen überarbeitet werden werden.
- 30.09.2024 38 - Die sukzessive und kumulative Inflation der Rechts- und Vorschriftenlage seit dem Vertragsabschluss im Jahr 2017 verursacht einen Mehraufwand in der Umweltplanung und erfordert die hier angebotenen ergänzenden Planungsleistungen. Die Umweltplanung einschließlich alle zugehörigen Fachbeiträge, Studien und Gutachten sind Bestandsteil der Antragsunterlagen auf eine Genehmigung nach §18 AEG für das Bauvorhaben und können nicht getrennt von der Planung Lph. 3 und 4 des Bauvorhabens betrachtet werden. Die bereits erstellte Planung muss zur Sicherstellung der Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens und somit zur Erreichung des vereinbarten Werkerfolgs erarbeitet werden. Diese ergänzenden Leistungen können nicht getrennt erbracht werden und müssen nach §650b BGB dem Auftragnehmer im Vertrag 17FEI25569 angeordnet werden. 41 - Die schall- und erschütterungstechnischen Untersuchungen im o.g. Projekt wurden zur Vorbereitung des Genehmigungsverfahrens im Juli 2024 aktualisiert. Die vorhandene Planung der Lärmschutzwände muss entsprechend aktualisiert werden. Die Schall- und Erschütterungs-schutzmaßnahmen sind Bestandsteil der Antragsunterlagen auf eine Genehmigung nach §18 AEG für das Bauvorhaben und können nicht getrennt vom Streckenausbau betrachtet werden. Die bereits erstellte Planung muss zur Sicherstellung der Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens und somit zur Erreichung des vereinbarten Werkerfolgs erarbeitet werden. Diese ergänzenden Leistungen können nicht getrennt erbracht werden und müssen nach §650b BGB dem Auftragnehmer im Vertrag 17FEI25569 angeordnet werden. 44 - Die bereits beauftragte Planung Lph.3 und 4 nach HOAI des Streckenausbaus im Projektabschnitt 1.1 Blankenfelde[1]Rangsdorf muss mit der Planung einer Lärmschutzwand ergänzt werden. Die notwendige Lärmschutzwand (LSW) erstreckt sich vom Bahn-km 20,644 bis 21,780 im Bereich des Haltepunktes Dahlewitz. Die schalltechnische Untersuchung vom Juli 2024 hat die Notwendigkeit der LSW nachgewiesen. Die vorhandene Planung muss entsprechend ergänzt und aktualisiert werden. Lärmschutzmaßnahmen sind Bestandsteil der Antragsunterlagen auf eine Genehmigung nach §18 AEG für das Bauvorhaben und können nicht getrennt von der Planung Lph. 3 und 4 des Bauvorhabens betrachtet werden. Der Planungsauftrag muss zur Sicherstellung der Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens und somit zur Erreichung des vereinbarten Werkerfolgs ergänzt werden. Diese ergänzenden Leistungen können nicht getrennt erbracht werden und müssen nach §650b BGB dem Auftragnehmer im Vertrag 17FEI25569 angeordnet werden.
- 25.09.2024 43 - Die vorhandene Planung Lph.3+4 beinhaltet die Errichtung einer EÜ zur Unterführung der Goethestraße unter der Bahnstrecke in Dabendorf. Als Ergebnis der Entwurfsplanung und aufgrund der allgemein bekannten Preissteigerung erhöhte sich den Finanzierungsanteil für die Gemeinde erheblich. Die Finanzierung für die bisher geplante Querung als EÜ kann nicht mehr sichergestellt werden. Demzufolge wird die Querung der Goethestraße in einer Straßenüberführung (SÜ) als kostengünstigere Alternative umgewandelt. Die vorhandene Planung Lph.3+4 muss erarbeitet werden, um die SÜ zu integrieren. Die o.g. Maßnahmen zur Querung der Goethestraße sind Bestandsteil der Antragsunterlagen auf eine Genehmigung nach §18 AEG für das Bauvorhaben und können nicht getrennt von der Planung Lph. 3 und 4 des Bauvorhabens betrachtet werden. Die o.g. Planungsleistungen sind zur Sicherstellung der Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens und somit zur Erreichung des vereinbarten Werkerfolgs zwingend erforderlich.
- 29.08.2024 NT49 Im Rahmen des Bauvorhabens ABS Berlin-Dresden, 2. BS ist es erforderlich den Standort der Messschwelle der HOA/ FBOA 650 gegen die neuen Parameter der LST-Planung zu prüfen. Die Berechnungen haben ergeben, dass der aktuelle Standort sich zukünftig nicht mehr im zulässigen Ortungsfenster befindet. Aus diesem Grund waren mehrere Abstimmungen incl. Ortstermin zur Standortbestimmung der HOA 650, der sich mit großer Wahrscheinlichkeit näher an den Haltepunkt Hohenleipisch verschiebt, erforderlich.
- 12.08.2024 MKA 054 Im Zuge der Abstimmungen forderte der Lkr Meißen als künftiger Baulastträger eine zusätzliche Kreuzungsvariante (Var. 7)
- 12.08.2024 MKA 062 Im Ergebnis der Abstimmungen mit den örtlichen Behörden ist ein zusätzlicher Variantenvergleich einer Rettungszufahrt erforderlich.
- 10.07.2024 MKA68_ Die Abstimmungen mit den Kreuzungsbeteiligten in der Phase Lph 3/4 ergaben techische Änderungen, die zusätzliche Fiktiventwürfe incl. Ablöseberechnungen zur Ermittlung des Kostenteilungsschlüssels.
- 10.07.2024 MKA51_ Die EBA-Zentrale, SB5, forderte weitergehende Unterlagen zu den bisher vorgelegten Variantenvergleichen, um die Finanzierungsgrundlage (BUV, LufV) besser nachvollziehen und dann entscheiden zu können. Dafür waren zusätzliche Planunterlagen zu erstellen. MKA59_ Die Änderungen in der technischen Planung werden erforderlich, weil der vormals als eigenständiges Vorhaben geplanter EÜErsatzneubau in Wainsdorf eine Vielzahl von Schnittstellen mit Planung zur Streckenertüchtigung ve=200km/h aufweist, sodass mit dem EBA eine örtliche Änderung der Planfeststellungsabschnitte abgestimmt wurde.
- 14.06.2024 37 - Im Rahmen der planungsbegleitenden Beteiligung der Gemeinde Rangsdorf zeichnet sich ab, dass es Änderungsbegehren der Gemeinde zur festgelegten Vorzugsvariante einer SÜ Pramsdorfer Straße geben wird. Um das Planrechtsverfahren für den Streckenausbau PA 1.2 und 1.3 im Fall einer Änderung nicht zu beeinflussen, eractet es als erforderlich, ein getrenntes Planrechtsverfahren für die SÜ Pramsdorfer Straße vorzunehmen. Zusätzliche Leistungen sind - Erarbeiten UVP-Bericht - Erarbeiten Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - Erarbeiten Untersuchungsumfang LBP - Erarbeiten FFH-Vorprüfung - Erfassungen Habitatbäum; Gebäudebegutachtung und faunistische Potenzialabschätzungen durch Inaugenscheinnahme vor Ort. Die Leistungsinhalte sind aus fachtechnischer Sicht erforderlich und angemessen. Die Notwendigkeit der Leistungen wird dem Grunde nach bestätigt.
- 05.06.2024 NT 45 Zur Unterstützung des Planrechtsverfahrens und in der Außenwirkung gegenüber Dritten und Betroffenen ist eine Visualisierung der Kreuzungsmaßnahme EÜ Fußweg Elsterwerda erforderlich. Die Leistung greift auf die Daten der bisherigen Planung zurück und kann daher nicht von einem anderen AN erbracht werden.
- 16.04.2024 MKA 70 Aufgrund der verschiedenen Finanzierungsquellen sind die Umweltplanungen aus der gesamthaften Planung bezogen auf die KIB-Anlagen zu separieren und kostenmäßig zu erfassen. Abgesehen von den Mehrkosten für AU und Vergabe ist der Zeitaufwand für den gesamten Prozess incl. der Planung selbst unvertretbar hoch. Darüber hinaus ist nicht sicher, dass ein Ingenieurbüro ein Angebot abgibt.
- 16.04.2024 MKA 67 Kurz vor Abschluss der GP für den PfA3.1 wurde bekannt, dass im Bereich der EÜ Wainsdorf die swisspower seit längerem eine Photovoltaikanlage plant und sich mit den örtlichen Behörden und Eigentümern weitestgehend abgestimmt hat. Diese Planung überschneidet sich mit der Planung des PfA3.1, sodass letztere angepasst werden muss.
- 04.04.2024 35 - Die zusätzlichen, im Hauptvertrag nicht gekennzeichneten Leistungen sind zum Erreichen des Projektziels zwingend erforderlich. Sie sind eng mit den anderen, im Hauptvertrag vereinbarten technischen Aufwendungen verbunden, so dass eine einheitliche Leistungserbringung zum Erreichen des Leistungs-Solls sowie des Projektziels notwendig ist.
- 11.03.2024 33 - Auf der am 10.02.2022 durchgeführten 1. Besprechung Baugrund wurde mit Protokoll 5.1 festgelegt, dass zur Ertüchtigung des Unterbaus für v=120 km/h im Abschnitt km 27,150 bis km 27,500 eine FWTG geplant werden soll. Die Lösungsvariante der VP mit Einbau von Fertigmörtelstopfsäulen wird nicht weiterverfolgt. Die Leistungsinhalte sind aus fachtechnischer Sicht erforderlich und angemessen. Die Notwendigkeit der Leistungen wird dem Grunde nach bestätigt.
- 11.03.2024 32 - Die zusätzlichen, im Hauptvertrag nicht gekennzeichneten Leistungen sind zum Erreichen des Projektziels zwingend erforderlich. Sie sind eng mit den anderen, im Hauptvertrag vereinbarten technischen Aufwendungen verbunden, so dass eine einheitliche Leistungserbringung zum Erreichen des Leistungs-Solls sowie des Projektziels notwendig ist.
- 09.02.2024 Im Rahmen der rechtzeitigen Einbeziehung betroffener Dritter, sind Änderungen der Technischen Planung notwendig. Diese wiederum bedürfen einer Aktualisierung der Umweltplanung (geänderte Umwelteingriffe/Ausgleichsmaßnahmen). Die Planungsleistung ist untrennbar mit der hauptvertraglichen Leistung (Erstellung EP+GP) verbunden.
- 09.02.2024 Im Ergebnis der förmlichen EBA-Prüfung der Antragsunterlagen zu den Pf-Unterlagen PfA3.1 und EÜ Wainsdorf wurde festgelegt, dass Inhalt und Umfang der Unterlage zur EÜ Wainsdorf keinen Zwischen, sondern ausschließlich den Endzustand, den die Pf-Unterlage des PfA3.1 beinhaltete, berücksichtigen soll. Dadurch war auch eine Verschiebeung der Pf-Grenzen notwendig.
- 07.02.2024 Durch die Vergabe der Leistungen an einen Dritten entstünden Behinderungen im Planungs-und Terminablauf der Ep/GP sowie zusätzlicher Aufwand für Koordinierungsleistungen. Die komplexen Zusammenhänge sind in den weiteren Fachplanungen zu ergänzen, ebenso wären Eingriffe in die Kostenplanung nicht sinnvoll.
- 07.02.2024 Im Zusammenhang mit der Bewältigung der Anforderungen zum Überarbeiten der Bauablaufplanung zur Planfeststellung der BÜ-Ersatzmaßnahme Bahn-km 33,8 (SÜ L791) wurden zusätzliche Leistungen erforderlich. Eine Überarbeitung und Prüfung auf Machbarkeit des Bauzeitplans sind erforderlich ausfolgenden Gründen: - Verschiebung Sperrpausen - Naturschutz und artenschutzrechtlichen Baubeschränkungen - Probefelder Probepfahlbelastung - Gründung Kranstandorte - ÖPNV-Ersatzkonzept (die Bearbeitung der Wendestellen). Eine Überarbeitung des Bauablaufplan ist erforderlich, da bis 11.10.2022 alle im hauptvertrag vereinbarte Teilleistungen der Bauablaufplanung erfüllt wurden. Die zusätzlichen Leistungen sind zum Erreichen des Leistungs-Solls notwendig und erforderlich.
- 07.02.2024 Aufgrund der geänderten Aufgabenstellung (bspw. Einsatz des Fachinformationssystems Naturschutz und Kompensation), geänderter Richtlinien und Regelwerke (sowie die Handreichungen des EBA und der Bundesministerien BfN & BMU zur Bundeskompensationsverordnung) sind besondere und zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Erstellung des umweltrechtlichen Genehmigungsgutachtens zum Planfeststellungsantrag erforderlich. Da die SÜ L791 wurde im Jahr 2019 genehmigungsrechtlichen herausgelöst und die neuen Vergaben nicht Gegenstand der Verdingungsunterlagen zum Vergabeprozess der Planungsleistungen zum Hauptvertrag sind, müssen die zusätzliche und besondere Leistungen für den UVP-Bericht und LBP sowie artenschutzrechtlicher Maßnahmen erstellt werden.
- 05.02.2024 Im Ergebnis einer Besprechung mit dem EBA im Zusammenhang mit der förmlichen Prüfung des eingereichten Antrages auf Planfeststellung für den PfA3.1 müssen die Pf-Grenzen für den PfA3.1 und 3.2 geändert werden, da sonst eine Zurückweisung der eingereichten Unterlagen durch das unausweichlich ist.
- 05.02.2024 Infolge der technisch-planerischen Überarbeitungen waren zusätzliche Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlage Lph 1 und 2 erforderlich. Hierbei handelt es sich um die Untersuchung zusätzlicher Varianten mit unterschiedlichen Anforderungen. Die Prüfaufträge wurden alle im Zeitraum der Entwurfsplanung für die, mit der abgeschlossenen Vorplanung 2018 bestätigten Lösungsvariante 2.1 gestellt. Die Untersuchung von Varianten mit gleichen wie auch unterschiedlichen Anforderungen sowie das Aufstellen von Aufgabenstellungen ist nicht Bestandteil der für die Lph 3 und 4 vereinbarten Leistungsbildern. Dennoch sind die zusätzlichen, im Hauptvertrag nicht aufgeführten Leistungen zum Erreichen des Projektziels zwingend erforderlich. Sie sind eng mit den anderen, im Hauptvertrag vereinbarten technischen Leistungen verbunden, so dass eine einheitliche Leistungserbringung zum Erreichen des Leistungs-Solls notwendig ist.
- 05.02.2024 Zum Erreichen des Projektziels sind diese aber in einem iterativen Planungsprozess mit der im Hauptvertrag vereinbarten Objekt- und Tragwerksplanung sowie der Umweltplanung erforderlich. Die Leistungsinhalte sind aus fachtechnischer Sicht erforderlich und angemessen. Die Notwendigkeit der Leistungen wird dem Grunde nach bestätigt.
- 05.02.2024 Die zusätzlichen Planungsleistungen (z.B. Kartierungen gefährdeter Pflanzen und Änderungen bei Ersatzzahlungen) begründen sich in EBA-Neuregelungen bzw. nicht ausreichendes Flächenangebot für Kompensationsmaßnahmen.
- 05.02.2024 Im Ergebnis einer Besprechung mit dem EBA im Zusammenhang mit der förmlichen Prüfung des eingereichten Antrages auf Planfeststellung für die EÜ Wainsdorf im PfA3.1 muss die Planung den Ausbauzustand für v=200km/h berücksichtigen. Eine Überplanung für v=200km/h in der Antragsunterlage des PA3.1 ist nicht zielführend.
- 05.02.2024 Gutachterliche Leistungen zur Einschätzung der „Gefährdungspotentiale“ des Planvorhabens auf die Grund- und Oberflächenwasserkörper nach EU-Wasser-Rahmen-Richtlinie sind nicht in den Leistungsbildern des Hauptvertrages vereinbart, aber zum Erreichen des Projektziels in einem iterativen Planungsprozess mit der im Hauptvertrag vereinbarten Objekt- und Tragwerksplanung sowie Umweltplanung erforderlich. Beratungsleistungen zur Anwendung neu eingeführter Regelwerke und Prüfungen von Gutachten Dritter sind nicht Gegenstand der Beauftragung der im Hauptvertrag vereinbarten Objekt- und Tragwerksplanung sowie Umweltplanung. Die zusätzlichen Leistungen sind eng mit den anderen, im Hauptvertrag vereinbarten technischen bzw. umweltrechtlichen Leistungen verbunden, so dass eine einheitliche Leistungserbringung zum Erreichen des Leistungs-Solls notwendig ist.
- 02.02.2024 Vorabstimmungen mit Trägern öffentlicher Belange und Eigentümern im Rahmen der EP führten zu Anpassungen der Vorzugsvariante aus der VEP.
- 02.02.2024 Im Rahmen der Abstimmungen zur Entwurfsplanung mit den Trägern öffentlicher Belange musste die Lage der geplanten neuen Fußwegunterführung in BEW verschoben werden. Das hat zusätzliche Planungsleistungen zum Rückbau eines betroffenen Gebäudes zur Folge. Die Leistung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit den Planungsleistungen des AN. Wirtschaftliche Gründe sprechen gegen einen AN-Wechsel.
- 29.01.2024 Aus der Planungstiefe heraus haben sich zusätzliche Objekte in der Planung der technischen Ausrüstung Starkstromanlagen Lph 3, 4 und der Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph 3, 4 sowie der Tragwerksplanung Lph 3 zur BÜ-Ersatzmaßnahme Bahn-km 33,8 (SÜ L791) ergeben. Die benannten Objekte, für die eine Objekt- und Tragwerksplanung sowie eine Planung der technischen Ausrüstung gemäß den im Hauptvertrag zur Lph 3, 4 HOAI vereinbarten Leistungsbildern erforderlich wurde, sind im Hauptvertrag vertraglich nicht vereinbart. Die zusätzlichen, im Hauptvertrag nicht aufgeführten Objekte stehen im technischen Zusammenhang mit der gemäß Hauptvertrag aufzustellenden Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Sie sind zum Erreichen der Funktionalität der BÜ-Ersatzmaßnahme Bkm 33,8 (SÜ L791) und des Projektziels zwingend erforderlich.
- 29.01.2024 Zum Erreichen des Projektziels sind diese Leistungen erforderlich. Sie sind eng mit den anderen, im Hauptvertrag vereinbarten technischen Aufwendungen verbunden, so dass eine einheitliche Leistungserbringung zum Erreichen des Leistungs-Solls sowie des Projektziels notwendig ist. Die Leistungsinhalte sind aus fachtechnischer Sicht erforderlich und angemessen. Die Notwendigkeit der Leistungen wird dem Grunde nach bestätigt.
- 29.01.2024 Auf der am 10.02.2022 durchgeführten 1. Besprechung Baugrund wurde mit Protokoll 5.1 festgelegt, dass zur Ertüchtigung des Unterbaus für v=120 km/h im Abschnitt km 27,150 bis km 27,500 eine FWTG geplant werden soll. Die Lösungsvariante der VP mit Einbau von Fertigmörtelstopfsäulen wird nicht weiterverfolgt. Die Leistungsinhalte sind aus fachtechnischer Sicht erforderlich und angemessen. Die Notwendigkeit der Leistungen wird dem Grunde nach bestätigt.
- 29.01.2024 Auf Grundlage der Kostenschätzung aus der Bestätigungsfassung der Vorplanung vom 17.05.2019 erfolgt die Fortschreibung des Berechnungshonorars. Objekte des konstruktiven Ingenieurbaus mit Berechnungshonorar sind in der Option Lph3, 4 für den PA 1.1 nicht enthalten. Die Fortschreibung auf Grundlage der Kostenschätzung in der Vorplanung vom 17.05.2019 zum Projekt ist notwendig. Die Fortschreibung ist aus fachtechnischer Sicht erforderlich und angemessen. Die Leistungen werden dem Grunde nach bestätigt.
- 29.01.2024 Infolge technischer Änderungen bei der Strecken- und KIB-Planung sind Anpassungen in der Umweltplanung erforderlich.
- 29.01.2024 Zum Erreichen des Projektziels sind diese aber in einem iterativen Planungsprozess mit der im Hauptvertrag vereinbarten Objekt- und Tragwerksplanung sowie der Umweltplanung erforderlich. Die Leistungsinhalte sind aus fachtechnischer Sicht erforderlich und angemessen. Die Notwendigkeit der Leistungen wird dem Grunde nach bestätigt.
- 29.01.2024 RE bzw. RAB-Ing sowie die AKVS weisen wesentliche Unterschiede im Inhalt, der Gliederung und dem Layout der Entwurfsunterlagen ggü. der DB-Richtlinie 809 auf. Die Entwurfsunterlagen in einem TEH nach Ril 809 können nicht vollumfänglich für einen RE bzw. RAB-Ing verwendet werden. Dies gilt auch für die Kostenberechnung. Aus diesem Grund sind die für einen Entwurf nach RE bzw. RAB-Ing und AKVS notwendigen Leistungen zusätzlich zum Aufstellen des Entwurfes nach Ril 809 zu erbringen. Die zusätzlichen, im Hauptvertrag nicht aufgeführten Leistungen sind zum Erreichen des Projektziels zwingend erforderlich. Sie sind eng mit den anderen, im Hauptvertrag vereinbarten technischen Leistungen verbunden, so dass eine einheitliche Leistungserbringung zum Erreichen des Leistungs-Solls notwendig ist.
- 29.01.2024 Die vorgelegte Machbarkeitsstudie hinsichtlich der Untersuchung einer möglichen Nutzlänge von mind. 740m der Gleise 4+5 im Bf Elsterwerda hatte eine Verbreiterung der EÜ Thaugraben zur Folge. Die Finanzierung der Kostenerhöhung für die EÜ lehnte das EBA in einem planungsbegleitenden Gespräch ab. Deshalb war eine ergänzende Untersuchung mit neuen Zwangspunkten erforderlich.
📬
Ähnliche Ausschreibungen per E-Mail
Erhalten Sie automatisch passende Aufträge — bevor Ihre Wettbewerber davon erfahren.