Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 7. November 2026

Hinweis: Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (B2B). Verbraucherverträge sind ausdrücklich ausgeschlossen — AusschreibungsRadar richtet sich an gewerbliche Bieter, Kanzleien und Rechtsabteilungen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit öffentliche Vergabeverfahren beobachten.

§ 1 Geltungsbereich, Anbieter

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen

Thilo Beier
Uerdinger Str. 630
47800 Krefeld
E-Mail: info@ausschreibungsradar.com
(nachfolgend „Anbieter")

und dem jeweiligen Kunden über die Nutzung der unter https://ausschreibungsradar.com bereitgestellten Plattform „AusschreibungsRadar" (nachfolgend „Plattform") sowie aller damit verbundenen kostenfreien und kostenpflichtigen Leistungen.

(2) Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Mit Vertragsschluss versichert der Kunde, dass er die Plattform im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit nutzt. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen.

(3) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Leistungsbeschreibung

(1) Der Anbieter stellt eine softwarebasierte Informationsplattform zur Verfügung, die öffentlich zugängliche Vergabebekanntmachungen aggregiert, strukturiert, KI-gestützt analysiert und dem Kunden über eine Web-Oberfläche sowie per E-Mail-Benachrichtigungen zugänglich macht. Datenquelle ist primär das Open-Data-Portal oeffentlichevergabe.de des Beschaffungsamts des BMI.

(2) Die Leistungen umfassen je nach gebuchtem Tarif insbesondere: Suche und Filterung von Bekanntmachungen, Vergleichsauswertungen und Textbausteine für Vergabestellen (Schätzwert-Herleitung, Wertungskriterien, Vorab-Check, Losaufteilung sowie der KI-gestützte Entwurf einer Leistungsbeschreibung — jeweils Auswertungen veröffentlichter Bekanntmachungen bzw. Formulierungsvorschläge, keine Rechtsdienstleistung und keine Vergabeberatung), KI-Kurzfassungen der in Bekanntmachungen genannten Anforderungen, wortwörtliche Zitate-Extraktion aus der Leistungsbeschreibung (Bid-Manager-Kategorien wie Präqualifikation, Mindestumsatz, Referenzen, Versicherung, Zertifikate, Bietergemeinschaft, Nachunternehmer, Vor-Ort-Begehung), strukturiertes Fact-Sheet aus den eForms-Pflichtangaben der Vergabestelle (strategische Kriterien, zweistufige Verfahren, KMU-Bieter-Anteil), Anforderungs-Abgleich (Zahlenvergleich mit Ihren Angaben), der Zahlenangaben aus den extrahierten Zitaten bzw. strukturierten Eignungskriterien rein rechnerisch den vom Kunden selbst hinterlegten Firmenprofil-Angaben gegenüberstellt, regelbasierte Themen-Treffer nach Branche, CPV-Codes und Region, Preiseinschätzungen, Auftraggeber-, Branchen- und Bundesland-Profile, Hinweise zu Stillhaltefristen und Verfahrensverläufen, PDF-Druckansicht einzelner Vergaben, E-Mail-Benachrichtigungen, Watchlist-Funktionen, Pipeline-Management und Datenexport. Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils gewählten Tarifstufe gemäß /preise/.

(3) Informativer Charakter: Sämtliche auf der Plattform dargestellten Daten, Zusammenstellungen, Zahlenvergleiche und Hinweise dienen ausschließlich der Information des Kunden bei seiner eigenständigen geschäftlichen Entscheidungsfindung. Der Anbieter beurteilt nicht die Eignung des Kunden für ein Vergabeverfahren und gibt keine Empfehlung zur Teilnahme ab. Sie ersetzen weder die Prüfung der Original-Vergabeunterlagen durch den Kunden noch eine anwaltliche, steuerliche oder fachliche Beratung. Der Anbieter erbringt insbesondere keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG).

(4) Keine Vollständigkeitsgewähr: Der Anbieter ist um eine möglichst vollständige und aktuelle Datenbasis bemüht, gewährleistet jedoch nicht, dass alle in Deutschland veröffentlichten Vergabebekanntmachungen erfasst werden. Insbesondere können Bekanntmachungen unterhalb der EU-Schwellenwerte fehlen, da nicht alle Vergabestellen ihre Bekanntmachungen an oeffentlichevergabe.de übermitteln.

(5) KI-generierte Inhalte (Transparenz nach EU AI Act Art. 50): Bestimmte Auswertungen (insbesondere die KI-Kurzfassung der Anforderungen inkl. Kernpunkte und Kurzvorschau auf Ergebnis-Karten, Branchen-Klassifikation (auch als Ersatz-Kriterium im Branchenfilter von Suchprofilen und Alerts, wenn die Quelle keinen CPV-Code nennt), Schwierigkeitseinschätzung einer Vergabe, die Kategorien-Zuordnung bei der Zitate-Extraktion, die KI-Themen-Einordnung neuer Ausschreibungen anhand der Unternehmensbeschreibung des Kunden („thematisch nah / teilweise nah / thematisch fern“, nur mit gesonderter Einwilligung), die Quick-Check-Dokumentanalyse inkl. Unterlagen-Checkliste und Gliederungs-Vorschlägen, der Vorschlag einer Unternehmensbeschreibung aus der vom Kunden angegebenen eigenen Website (Website-Import; der Vorschlag wird dem Kunden vor der Speicherung zur Prüfung vorgelegt), KI-Kurzzusammenfassungen von Nachprüfungsentscheidungen, die Interpretation natürlichsprachlicher Suchanfragen sowie KI-formulierte Passagen der Branchen-Briefings, der Entwurf einer Leistungsbeschreibung aus den Angaben der Vergabestelle) werden durch generative KI-Modelle der Anbieter Google LLC (Gemini) und Anthropic Ireland, Limited (Claude) erzeugt. In Umsetzung der Transparenz-Pflicht nach Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) Art. 50 werden solche Inhalte auf der Plattform deutlich sichtbar als „KI-generiert" oder „KI-unterstützt" gekennzeichnet. Diese Inhalte sind statistische Auswertungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit. Der Kunde ist verpflichtet, alle KI-generierten Inhalte vor einer geschäftlichen Nutzung eigenständig zu überprüfen. Der Anbieter setzt keine KI-Systeme ein, die nach Anhang III AI Act als Hochrisiko-KI gelten (insbesondere keine automatisierten Bieter-Bewertungs-Systeme für Vergabestellen — unsere Tools sind bieter-seitige Informations- und Filter-Hilfsmittel). Details zur KI-Nutzung siehe Glossar: KI-Transparenz.

(5a) Zitate-Extraktion (§ 51 UrhG): Die Darstellung wortwörtlicher Textausschnitte aus den Leistungsbeschreibungen öffentlicher Bekanntmachungen erfolgt auf Grundlage des Zitatrechts nach § 51 UrhG in Verbindung mit § 5 UrhG (amtliche Werke). Die Extraktion wird durch ein KI-Modell unterstützt, jedes einzelne Zitat ist jedoch durch einen technischen Substring-Match gegen den Originaltext verifiziert — Paraphrasen oder abweichende Formulierungen werden nicht persistiert. Die angezeigten Zitate sind als Zitate visuell kenntlich gemacht (Anführungszeichen, kursive Schrift, separater Block) und enthalten eine Quellenangabe auf die Bekanntmachung der Vergabestelle. Der Anbieter prüft die Richtigkeit der zitierten Angaben nicht und stellt keine eigenen Tatsachenbehauptungen über den Inhalt der Bekanntmachung auf.

(5b) Anforderungs-Abgleich (Zahlenvergleich mit Ihren Angaben): Der im Business- und Professional-Tarif verfügbare Anforderungs-Abgleich stellt Zahlen- und Zertifikatsangaben aus den wörtlich zitierten Anforderungen einer Bekanntmachung (Mindestumsatz, Referenzanzahl, Deckungssumme, Zertifikate, Präqualifikation) den vom Kunden selbst hinterlegten Firmenprofil-Angaben gegenüber. Der Vergleich erfolgt rein rechnerisch (Zahlen- und Namensvergleich, ohne KI) und zeigt je Zeile das Zitat, die Angabe des Kunden und den Status „erreicht“, „liegt darunter“ oder „kein Vergleich möglich“ (bei Zertifikaten und Präqualifikation: „in Ihren Angaben vorhanden / nicht vorhanden“). Der Anforderungs-Abgleich ist keine Prüfung oder Beurteilung der Eignung des Kunden, keine Empfehlung zur Angebotsabgabe, keine Prognose und keine Rechtsberatung. Ob der Kunde die Anforderungen des Auftraggebers einhält, beurteilen der Kunde und der Auftraggeber anhand der Vergabeunterlagen. Fehlerhafte oder unvollständige Firmenprofil-Angaben führen zu falschen Zahlenvergleichen; der Kunde ist allein dafür verantwortlich, sein Firmenprofil aktuell und korrekt zu halten.

(6) Themen-Treffer (regelbasiert): Der Themen-Treffer zeigt, ob eine Ausschreibung nach Branche, CPV-Codes und Region mit den Angaben im Firmenprofil übereinstimmt. Er ist kein KI-generierter Wert, sondern eine regelbasierte Heuristik nach einer festen Formel (siehe Glossar-Eintrag Themen-Treffer), und wird ohne Prozentwert angezeigt. Er trifft keine Aussage über Gewinnwahrscheinlichkeiten oder die Eignung des Kunden — er ist ausschließlich ein Filter- und Übersichts-Hilfsmittel. Eine bewertende Gesamt-Kennzahl über Auftraggeber (etwa ein „Reliability-Score") wird bewusst nicht angeboten. Geschäftsentscheidungen dürfen nicht allein auf Basis dieses Scores getroffen werden.

(7) Stillhaltefrist-Hinweise: Hinweise auf die §134 GWB Stillhaltefrist auf Vergabe-Detailseiten sind ausschließlich informativ. Die tatsächliche Frist beginnt mit der Information der unterlegenen Bieter durch den Auftraggeber, nicht mit der TED-Veröffentlichung. Maßgeblich für jede rechtliche Bewertung ist immer der Tag der Information durch den Auftraggeber sowie die Original-Vergabeunterlagen.

(8) PDF-Druckansicht: Die unter /ausschreibung/{notice_id}/druckansicht/ erreichbare Druckansicht einer Vergabe ist ein unverbindlicher Verfahrensauszug. Sie stellt keine Urkunde im Sinne der ZPO dar und ersetzt nicht die Original-Bekanntmachung. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer der angegebene Permalink zur Original-Bekanntmachung heranzuziehen.

(9) Datendarstellung Dritter (Auftraggeber-Profile und Zuschlagsangaben): Der Anbieter zeigt Angaben zu öffentlichen Auftraggebern sowie die in Bekanntmachungen veröffentlichten Zuschlagsempfänger auf Basis öffentlich verfügbarer Bekanntmachungen. Eigene, allgemein abrufbare Profilseiten zu einzelnen Auftragnehmern bietet der Anbieter nicht an. Im Business-Tarif kann der Kunde Zuschlagsangaben zu von ihm selbst beobachteten Unternehmen einsehen (Wettbewerber-Tracking). Die Angaben sind neutrale, nicht wertende Darstellungen. Betroffene können sich bei Unstimmigkeiten jederzeit per E-Mail an info@ausschreibungsradar.com wenden — der Anbieter prüft Berichtigungs-Anfragen umgehend und korrigiert Aggregate bei berechtigten Hinweisen.

(10) Anforderungs-Check (Einzelleistung): Auf Bestellung stellt der Anbieter zu einer vom Kunden gewählten, im Zeitpunkt der Bestellung laufenden Ausschreibung die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen (insbesondere Eignungskriterien und geforderte Nachweise, Fristen und formale Bedingungen) wörtlich zusammen und stellt Zahlenangaben aus der Bekanntmachung (etwa Mindestumsatz, Deckungssumme, Anzahl Referenzen) rein rechnerisch den Angaben des Kunden aus dem Bestellformular gegenüber. Grundlage ist ausschließlich die veröffentlichte Bekanntmachung; Vergabeunterlagen werden nicht ausgewertet. Der Bericht wird regelbasiert ohne KI erzeugt. Der Anforderungs-Check ist keine Beurteilung der Eignung des Kunden, keine Empfehlung zur Angebotsabgabe, keine Einschätzung von Erfolgsaussichten und keine Rechts- oder Vergabeberatung; die Beurteilung, ob der Kunde den Anforderungen genügt, nehmen der Kunde und der Auftraggeber anhand der Vergabeunterlagen vor. Zusammengestellt werden die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen, soweit sie dort strukturiert angegeben sind. Die Lieferung erfolgt als PDF per E-Mail, in der Regel binnen 24 Stunden an Werktagen (Montag bis Freitag, ohne bundesweite Feiertage).

§ 3 Vertragsschluss, Tarife

(1) Die Darstellung der Plattform und ihrer Tarife stellt kein bindendes Angebot dar. Sie ist lediglich eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines Angebots.

(2) Der Kunde kann sich kostenfrei registrieren („Free-Tarif") oder eine kostenpflichtige Mitgliedschaft buchen. Vor jeder Buchung einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft (Online-Checkout und Kauf auf Rechnung) bestätigt der Kunde, als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB zu handeln, und erklärt sein Einverständnis mit diesen AGB; ohne diese Bestätigung ist eine Buchung nicht möglich. Mit Buchung einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft über den Stripe-Checkout gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Zahlung durch Stripe zustande. Beim Kauf auf Rechnung (Bestellung über /rechnung-anfordern/) kommt der Vertrag mit der Auftragsbestätigung bzw. Rechnungsstellung durch den Anbieter zustande; der Zugang wird bereits mit der Bestellung freigeschaltet, die Zahlung ist innerhalb des auf der Rechnung genannten Zahlungsziels fällig.

(3) Die jeweils aktuell gültigen Tarife und ihr Funktionsumfang sind unter /preise/ einsehbar. Alle dort genannten Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.

(4) Kostenloser Test: Neu registrierte Kunden erhalten einen 14-tägigen kostenlosen Testzugang mit erweitertem Funktionsumfang. Der Test erfordert kein Zahlungsmittel, geht nicht automatisch in einen kostenpflichtigen Tarif über und endet automatisch; danach gilt der dauerhaft kostenlose Free-Tarif. Bucht der Kunde einen kostenpflichtigen Tarif, gilt dieser ab der Buchung. Erfolgt die Buchung während des laufenden Tests und verbleiben bis zu dessen Ende mehr als zwei Tage, beginnt die Abrechnung mit dem Ende des Tests; der Tag der ersten Abbuchung wird vor der Buchung angezeigt. Andernfalls beginnt die Abrechnung sofort.

(5) Anforderungs-Check: Mit dem Absenden des Bestellformulars (Schaltfläche „Kostenpflichtig bestellen") gibt der Kunde ein verbindliches Angebot über einen Anforderungs-Check zum angezeigten Festpreis (netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer) ab. Der Eingang der Bestellung wird auf der Website bestätigt; diese Bestätigung ist noch keine Annahme. Der Vertrag kommt mit der Lieferung des Berichts per E-Mail zustande. Der Anbieter kann eine Bestellung ohne Angabe von Gründen ablehnen, insbesondere wenn die Angebotsfrist der Ausschreibung vor der Lieferung abläuft; dann entstehen dem Kunden keine Kosten. Die Rechnung wird mit der Lieferung gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Ein Abonnement entsteht nicht.

§ 4 Laufzeit, Kündigung

(1) Kostenpflichtige Mitgliedschaften werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie können vom Kunden jeweils zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums (monatlich oder jährlich, je nach Tarif) ordentlich gekündigt werden; ein Jahrestarif verlängert sich also um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht zum Ende des Vertragsjahres gekündigt wird, und für jedes weitere Jahr wird eine neue Rechnung gestellt. Die Kündigung ist über das Stripe-Kundenportal (Link „Abo verwalten“ im Footer der Plattform) oder in Textform (z. B. per E-Mail an info@ausschreibungsradar.com) möglich.

(2) Mit Wirksamwerden der Kündigung wird der Account des Kunden automatisch auf den kostenfreien Free-Tarif heruntergestuft. Die im Free-Tarif nicht enthaltenen Funktionen stehen dem Kunden danach nicht mehr zur Verfügung. Bereits gespeicherte Daten (Watchlists, Pipeline-Einträge, Suchprofile, Bookmarks) bleiben bis zu einer ausdrücklichen Löschung erhalten.

(3) Vollständige Account-Löschung: Der Kunde kann seinen Account jederzeit eigenständig über den Bereich Account-Einstellungen auf der Plattform vollständig löschen. Mit der Bestätigung der Löschung werden alle personenbezogenen Daten des Kunden, alle nutzungsbezogenen Daten (Watchlists, Pipeline, Bookmarks, Suchprofile, Firmenprofil, Quick-Check-Historie) sowie alle Login-Sitzungen unwiderruflich gelöscht. Ein noch laufendes kostenpflichtiges Abo wird in diesem Vorgang automatisch bei Stripe gekündigt. Rechnungsdaten unterliegen der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht (Buchungsbelege acht Jahre nach § 147 Abs. 3 AO bzw. § 257 Abs. 4 HGB) und werden separat von Stripe gespeichert. Alternativ kann die Löschung per E-Mail an info@ausschreibungsradar.com beantragt werden — die Umsetzung erfolgt binnen Monatsfrist (Art. 12 Abs. 3 DSGVO).

(4) Datenexport: Vor einer Löschung kann der Kunde unter Account-Einstellungen → Daten exportieren alle bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten in einem maschinenlesbaren JSON-Format herunterladen (Art. 15 und 20 DSGVO).

(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde gegen § 6 dieser AGB verstößt.

(6) Zahlungsverzug: Ist der Kunde mit der Zahlung eines fälligen Entgelts in Verzug, kann der Anbieter den Zugang bis zum Zahlungseingang auf den Funktionsumfang des Free-Tarifs beschränken; beim Kauf auf Rechnung geschieht dies frühestens einen Tag nach Ablauf des auf der Rechnung genannten Zahlungsziels. Nach Eingang der Zahlung wird der gebuchte Tarif wieder freigeschaltet. Die Beschränkung beendet den Vertrag nicht; der Anspruch des Anbieters auf das fällige Entgelt bleibt bestehen. Das Recht des Anbieters, den Vertrag bei anhaltendem Zahlungsverzug aus wichtigem Grund zu kündigen (Abs. 5), bleibt unberührt. Bei Zahlung per Lastschrift oder Karte kann das Abonnement außerdem enden, wenn die wiederholten Abbuchungsversuche des Zahlungsdienstleisters erfolglos bleiben; der Account wird dann auf den Free-Tarif heruntergestuft.

§ 5 Verfügbarkeit, Wartung

(1) Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform. Eine Verfügbarkeit von 100 % wird ausdrücklich nicht zugesichert.

(2) Die Plattform kann zeitweise aufgrund technischer Wartungsarbeiten, Updates oder Störungen Dritter (z. B. Hosting-Provider, Daten-Quelle, KI-Anbieter) eingeschränkt oder nicht verfügbar sein. Geplante Wartungsarbeiten werden — soweit möglich — vorher angekündigt und in nutzungsschwachen Zeiten durchgeführt.

(3) Soweit sich die Plattform mehr als 24 Stunden ununterbrochen in einem nicht nutzbaren Zustand befindet, kann der Kunde anteilige Erstattung des Mitgliedschaftsbeitrags für die Zeit der Nicht-Verfügbarkeit verlangen. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind nach Maßgabe von § 7 ausgeschlossen.

§ 6 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, die Plattform ausschließlich zum bestimmungsgemäßen Zweck zu nutzen.

(2) Insbesondere ist es dem Kunden untersagt:

(3) Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund einer dem Kunden zurechenbaren Pflichtverletzung gegen den Anbieter geltend machen.

§ 7 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Anbieters beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters beruhen.

(2) Der Anbieter haftet für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters — gleich aus welchem Rechtsgrund — ausgeschlossen.

(4) Soweit kein Fall der Absätze 1 und 2 vorliegt (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gilt die Begrenzung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden nach Absatz 2), haftet der Anbieter insbesondere nicht für:

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter des Anbieters.

§ 8 Datenschutz

(1) Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung. Die dort genannten Auftragsverarbeiter (insbesondere Stripe, Brevo, Netcup, Google, Anthropic) wurden vertraglich zur Einhaltung der DSGVO verpflichtet.

(2) DSGVO-Self-Service: Eingeloggte Kunden können unter /dashboard/account ihre gespeicherten Daten als JSON-Datei exportieren (Art. 15 und 20 DSGVO) oder ihren Account vollständig löschen (Art. 17 DSGVO). Anfragen zu Berichtigung (Art. 16), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18) oder Widerspruch gegen Verarbeitungen auf Basis berechtigten Interesses (Art. 21) können per E-Mail an info@ausschreibungsradar.com gerichtet werden und werden binnen Monatsfrist (Art. 12 Abs. 3 DSGVO) beantwortet.

§ 9 Änderungen dieser AGB

(1) Der Anbieter behält sich vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte rechtliche Rahmenbedingungen, Rechtsprechung oder geänderte Funktionalitäten erforderlich ist.

(2) Änderungen werden dem Kunden spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen. Auf dieses Zustimmungsfiktion wird der Kunde in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist — soweit gesetzlich zulässig — der Sitz des Anbieters (Krefeld).

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.