AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
IT-Beratungsdienstleistungen SAP und Organisation „digital@M“ – Rahmenvereinbarung
Stammdaten
- Auftraggeber
- digital@M, München
- Veröffentlicht
- 06.06.2026
- Frist (Submission)
- 13.07.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 72200000 — IT-Dienstleistungen
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Rahmen-Höchstwert
- 12.950.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Gegenstand sind insbesondere konzeptionelle, fachliche und technische Leistungen im Zusammenhang mit der Implementierung und Weiterentwicklung von SAP-Systemen. — Gegenstand sind insbesondere fachliche und technische Leistungen zur Implementierung (Customizing und Entwicklung), Weiterentwicklung sowie Unterstützung bei Test, Go-Live und Betrieb entsprechender SAP-Lösungen. — Gegenstand sind insbesondere Leistungen zur Konzeption, Implementierung und Weiterentwicklung von Analytics-Lösungen sowie zur Unterstützung bei Test, Go-Live und Betrieb. — Gegenstand sind insbesondere Leistungen zur Einrichtung, Konfiguration und Weiterentwicklung von BTP-Lösungen sowie zur Unterstützung bei Implementierung, Test und Inbetriebnahme. — Gegenstand sind insbesondere Leistungen zur strategischen Steuerung und Begleitung organisationsweiter Transformationsprozesse sowie zur Entwicklung organisationaler Fähigkeiten, Führungsstrukturen und nachhaltiger Veränderungskompetenzen. — Gegenstand sind insbesondere konzeptionelle, fachliche und technische Leistungen im Zusammenhang mit der Implementierung und Weiterentwicklung von SAP-Systemen.
Lose
6 Lose (max. 6 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 17.08.2026
- Ende
- 16.08.2028
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 13.07.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierung von Oberbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.