AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.04.2026 19:43 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/00c121e0-3699-40d7-ae7b-1c9ee2ae2096/

Digitales, mobiles robotisches Bildgebungssystem inkl. Navigation und Anwendungspaket für die Mund-, Kiefer- und plastische Gesichtschirurgie

Notice-ID: 00c121e0-3699-40d7-ae7b-1c9ee2ae2096 · Procedure-ID: 53efb33f-35e4-4d7c-b604-45f898cbd2b5

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Stammdaten

Auftraggeber
Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR, Halle (Saale)
Veröffentlicht
16.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
33110000 — Medizintechnik
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Geschätzter Wert
1.022.689 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Beschafft werden soll ein Digitales, mobiles robotisches Bildgebungssystem inkl. Navigation und Anwendungspaket für die Mund-, Kiefer- und plastische Gesichtschirurgie. Es soll ein Kombinationsgerät aus intraoperativer, roboterassistierter Bildgebung mit intraoperativer Navigation beschafft werden. Dieses soll eine digitale virtuelle Operationsplanung beinhalten. Dabei sollen Segmentierungen möglich sein und entsprechend als z.B. STL-Datensatz exportierbar sein. Das System soll über ein Modul zur Mixed Reality inklusive VR-Brille verfügen. Die intraoperative Registrierung soll unter anderem über eine Oberflächenregistrierung möglich sein.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle (Saale), Halle (Saale)

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).