AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.de/unterlagen/018c90d0-e882-483a-9fd5-9da8b81db389/zustellweg-auswaehlen) · Abgerufen am 03.08.2026 15:50 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/018c90d5-2cc5-4c91-9e79-33627d8a3164/

St. Martini GmbH Krankenhaus Duderstadt: 1. Bauabschnitt Neukonzeption-Pflege u. Fachdisziplinen: Trockenbauarbeiten-Decken

Notice-ID: 018c90d5-2cc5-4c91-9e79-33627d8a3164 · Procedure-ID: 018c90d0-e882-483a-9fd5-9da8b81db389

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Stammdaten

Auftraggeber
St. Martini Krankenhaus in Duderstadt, Duderstadt
Veröffentlicht
22.12.2023
Frist (Submission)
31.01.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45215140 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die St. Martini GmbH ist Rechtsträgerin des St. Martini Krankenhauses in Duderstadt und gehört zum Elisabeth Vinzenz Verbund. Seit über 650 Jahren bietet das Krankenhaus St. Martini der Eichsfelder Bevölkerung eine umfassende medizinische und pflegerische Versorgung. Mit insgesamt 140 Planbetten in den Fachabteilungen Allgemeine Innere Medizin, Kardiologie, Geriatrie mit Frührehabilitation, Allgemein- und Visceralchirurgie mit Gefäßchirurgie, Unfallchirurgie und Orthopädie mit Zertifiziertem Endoprothetik-Zentrum, Frauenheilkunde sowie Anästhesie und Intensivmedizin werden alle Behandlungsmöglichkeiten der Grund- und Regelversorgung angeboten und bilden das medizinische Zentrum des Untereichsfeldes. Das St. Martini Krankenhaus plant die Neukonzeption der Pflege und Fachdisziplin im vorhandenen Gebäudekomplex in Verbindung mit einer Erweiterung der Gebäudestruktur in 2 Bauabschnitten.

Vertragslaufzeit

Periode
120 Tage
Beginn
08.04.2024

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

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