AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 03:03 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0198f4cb-0c2d-4eb6-8c95-664e0a70b5f3/

Cityparkhaus | Kornwestheim

Notice-ID: 0198f4cb-0c2d-4eb6-8c95-664e0a70b5f3 · Procedure-ID: 0198f4c8-06ce-4a11-8263-eebd910f08af

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim GmbH, Ludwigsburg
Veröffentlicht
15.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Neugestaltung und Umstrukturierung der Güterbahnhofstraße in Kornwestheim zielt darauf ab, Parkmöglichkeiten von der Straße in das benachbarte Cityparkhaus zu verlegen. Gegenstand dieses Verfahrens ist das City Parkhaus Kornwestheim, das entsprechend modernisiert und aufgewertet werden soll. Es verfügt über acht Ebenen und 231 Stellplätze, davon 163 öffentliche Stellplätze, 37 Dauerparker im geschlossenen Bereich und 31 vermietete Stellplätze im öffentlichen Bereich. Unter den 163 öffentlichen Stellplätzen befinden sich 11 Frauenparkplätze, 3 Mutter-Kind-Parkplätze, 2 barrierefreie Stellplätze und 4 E-Ladepunkte.

Vertragslaufzeit

Periode
3 Jahre

Verfahrens-Bedingungen

Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Durlacher Straße 100

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).