AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvertrag über die Durchführung der Aufgaben eines Integrationsfachdienstes (IFD) und für die Durchführung der Aufgaben einer Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) für Thüringen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Freistaat Thüringen Thüringer Landesverwaltungsamt Abt. 31, Referat 314 – Integrationsamt, Suhl
- Veröffentlicht
- 29.10.2025
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 85320000 — Gesundheitswesen und Sozialwesen
- Branche
- Soziales & Pflege
- Auftragsvolumen (Rahmen)
- 3.500.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Rahmenvertrag über die Durchführung der Aufgaben eines Integrationsfachdienstes (IFD) und für die Durchführung der Aufgaben einer Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) für Thüringen
Lose
4 Lose.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 6 Jahre
- Beginn
- 01.01.2026
- Verlängerungsoption
- bis zu 1× verlängerbar
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Auftrag vergeben
- Vertragsabschluss
- 20.10.2025
- Zuschlagsentscheidung
- 20.10.2025
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt - Referat 214, Weimar
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Bieter (4)
- Bildungswerk der Thüringer Wirtschaft e. V. (Erfurt)
- Fortbildungsakademie der Wirtschaft (faw) gGmbH (Jena)
- Internationales Bildungs-und Sozialwerk GmbH (Leinefelde-Worbis)
- Stiftung Rehabilitationszentrum Thüringer Wald (Schleusingen)
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).