AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Lieferung von 2 Stück Abfallsammelfahrzeugen, Hecklader, 2-Achser
Stammdaten
- Auftraggeber
- Entsorgungsgesellschaft Zwickauer Land mbH, Reinsdorf
- Veröffentlicht
- 09.01.2026
- Frist (Submission)
- 23.02.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 34144511 — Transportmittel
- Branche
- Entsorgung & Recycling
- Geschätzter Wert
- 295.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- Grüne Beschaffung
- Ja
Beschreibung
Lieferung von 2 Stück Abfallsammelfahrzeugen, Hecklader, 2-Achser
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — 1 Stück Hecklader, Abfallsammelfahrzeug einschließlich Schüttung, nach DIN EN 1501-1 + A1, einschl. Schüttung, zGG max. 8,5 to, 2-Achser - Neufahrzeug -
- Geschätzter Wert
- 125.000 €
Los 2 — 1 Stück Hecklader, Abfallsammelfahrzeug einschließlich Schüttung, nach DIN EN 1501-1 + A1, einschl. Schüttung, zGG 12 to, 2-Achser - Neufahrzeug -
- Geschätzter Wert
- 170.000 €
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2027
- Ende
- 31.03.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 18 Wochen
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 23.02.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig, Leipzig
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).