AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://evoportal.vergabe.staatsanzeiger.de/ui/awardProcedure/019cc8d3-fc0f-4783-baeb-09f66b1ff309) · Abgerufen am 18.08.2026 16:06 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/019cc8de-a9a9-4c05-bb78-5f467a0a3dbe/

Feuerwehrfahrzeug

Notice-ID: 019cc8de-a9a9-4c05-bb78-5f467a0a3dbe · Procedure-ID: 019cc8d3-fc0f-4783-baeb-09f66b1ff309

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Niederstotzingen, Niederstotzingen
Veröffentlicht
07.03.2026
Frist (Submission)
17.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144210 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Geschätzter Wert
405.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Beschaffung eines Rüst- und Gerätewagen Typ GW-L2 nach DIN 14555-22

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter) — alle Lose Pflicht.

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Rüst-und Gerätewagen Typ GW-L2

Geschätzter Wert
370.000 €

Los 2 — Rüst- und Gerätewagen Typ GW-L2; Beladung

Geschätzter Wert
35.000 €

Vertragslaufzeit

Beginn
20.06.2026
Ende
15.12.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).