AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 24.07.2026 10:28 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/019f84c3-3bf2-4d52-a4be-b2d42da81bd2/

Lieferung von Lebensmitteln für derzeit 10 Altenpflegeheime der Städtische Altenpflegeheime Leipzig gGmbH

Notice-ID: 019f84c3-3bf2-4d52-a4be-b2d42da81bd2 · Procedure-ID: 019ade5b-9e66-405b-811c-195a83cc5682

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Stammdaten

Auftraggeber
Städtische Altenpflegeheime Leipzig gGmbH, Leipzig
Veröffentlicht
22.07.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
15000000 — Nahrungsmittel, Getränke und Tabak
Branche
Lebensmittel & Catering
Auftragsvolumen (Rahmen)
5.120.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Lieferung von Lebensmitteln für derzeit 10 Altenpflegeheime der Städtische Altenpflegeheime Leipzig gGmbH

Lose

10 Lose.

Vertragslaufzeit

Periode
1 Jahr
Beginn
01.04.2026
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer (11)
Bäckerei Keller · Bäckerei Schladitz · Back&Frost Leipzig GmbH & Co. KG · Chefs Culinar Ost GmbH & Co. KG · Deutsche Nährmittel Gesellschaft Farmland Food Service KG · Fränkische Landmetzgerei Lindörfer GmbH · Hübler Fruchthandelsgesellschaft · Hügli Nahrungsmittel GmbH · Jacobs Douwe Egberts DE GmbH · Wela-Trognitz Fritz Busch GmbH & Co. KG · Wolfgang Jobmann GmbH
Vertragsabschluss
13.03.2026
Zuschlagsentscheidung
13.02.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (11)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).