AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 13.04.2026 05:00 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/01aa64ad-774f-44c8-a64e-e256c799091b/

MARKTERKUNDUNG - Serviceverträge zu vorhandenen Bruker-Geräten

Notice-ID: 01aa64ad-774f-44c8-a64e-e256c799091b

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Stammdaten

Auftraggeber
Universitätsklinikum Aachen AöR, Aachen
Veröffentlicht
18.06.2024
Notice-Typ
Vorinformation
CPV-Code
50400000 — Reparatur und Instandhaltung
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Hierbei handelt es sich um eine MARKTERKUNDUNG. Das Universitätsklinikum Aachen AöR beabsichtigt Serviceverträge mit einer Laufzeit von 3 Jahren, zu vorhandenen Bruker-Geräten abzuschließen. Hierbei handelt es sich um die Geräte: Biospec - 70/20 USR mit Kryoplattform/Spule sowie mit Zubehör Icon - Permanent Magnet mit Zubehör Preclinical MPI Instrument mit Zubehör Die Arbeiten dürfen nur von qualifizierten und von der Firma Bruker autorisierten Technikern durchgeführt werden. Nachweise bezüglich der Qualifikation und Autorisierung sind vorzulegen. Mit dieser Markterkundung möchte sich das Universitätsklinikum Aachen AöR eine Übersicht über mögliche Bieter zu der oben beschriebenen Dienstleistung verschaffen. Aus Sicht des Universitätsklinikums kann der Bedarf aktuell nur durch einen Marktteilnehmer gedeckt werden. Zur Verifizierung dieser Annahme wird diese Markterkundung durchgeführt. Der Auftraggeber behält sich weitere vergaberechtliche Schritte vor.

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).