AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 19.07.2026 05:25 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/01f890da-59f8-48b2-b271-cceb7d7e8fae/

Tiefbauarbeiten Barrierefreier Umbau Haltestellen KMK und BER GVFG Paket III - 30027535

Notice-ID: 01f890da-59f8-48b2-b271-cceb7d7e8fae · Procedure-ID: a9a1d734-66ae-4d31-ad53-fe7ac634bba5

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Stammdaten

Auftraggeber
Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH, Mainz
Veröffentlicht
07.07.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45200000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH führt folgende Maßnahmen durch: • Erneuerung der Straßenbahn-Haltestelle Kurmainz-Kaserne (KMK) in Mainz-Oberstadt. Hierbei wird sowohl die Fahrtrichtung Innenstadt als auch die Fahrtrichtung stadtauswärts erneuert. • Erneuerung der Straßenbahn-Haltestelle Berliner Straße (BER) in Mainz-Oberstadt. Hierbei wird sowohl die Fahrtrichtung Innenstadt als auch di e Fahrtrichtung stadtauswärts erneuert. Die Maßnahmen werden in zwei Lose aufgeteilt: • Los 1: Haltestelle Kurmainz-Kaserne (KMK) • Los 2: Haltestelle Berliner Straße (BER)

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
29.06.2026
Ende
09.10.2026

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergeben – Auftragnehmer nicht genannt
Vertragsabschluss
29.06.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).